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Vernetzte Welt: Die Krankenkassen wollen diese beim elektronischen Meldewesen nutzen.
SOZIALVERSICHERUNGSRECHT
alausgleich mit „Null“ festgeschrieben
wurde. Auch für das Jahr 2011 wurde die-
se „Nullnennung“ so fortgeschrieben,
sodass sich das Thema Sozialausgleich
bis auf Weiteres erledigt hat.
Was aber hat die Pflicht zum Sozial-
ausgleichmit der neuenMonatsmeldung
zu tun? Viel, denn die Monatsmeldung
ist eine unmittelbare Folge des Sozial-
ausgleichs. Dieser ist nach einem be-
sonderen Prozedere durchzuführen,
wenn ein Arbeitnehmer noch weitere
Einkünfte hat. Aufgabe der Arbeitgeber
ist es, den Einzugsstellen die Mehrfach-
Einstieg in das Dialogverfahren
AUSBLICK. Die neue Monatsmeldung kommt. Entgeltabrechner sollen dabei
auch den Einstieg in ein dialoggesteuertes Meldesystem einüben.
I
m Projekt „Elena“ war sie bereits
vorgesehen, die Möglichkeit einer
Datenstelle, Meldungen nicht nur
entgegenzunehmen und zu verarbei-
ten, sondern auch Antworten zu senden,
die dann wiederum durch das Entgeltab-
rechnungssystem des Arbeitgebers au-
tomatisch verarbeitet werden sollen. Ob
dieses Ping-Pong-System bei Elena so
richtig funktioniert hat, das bezweifeln
viele. Angesichts des abrupten Ablebens
von Elena wird der Beweis oder der Ge-
genbeweis über deren Dialogtüchtigkeit
aber nie zu führen sein.
Jetzt soll nach dem Willen der gesetz-
lichen Krankenversicherungen dennoch
der technische Dialog im traditionellen
beitragsrechtlichen Meldeverfahren ein-
gesetzt werden. Ausprobiert werden soll
dies bei der ab 2012 vorgeschriebenen
neuen Monatsmeldung.
Monatsmeldung als Versuchsballon
Was aber verbirgt sich hinter der neu-
en Monatsmeldung und warum spielt
hier die Dialogsteuerung eine derart
entscheidende Rolle? Die Antwort fin-
det sich im Anfang 2011 eingeführten
Sozialausgleich. Dieser ist vom Ar-
beitgeber durchzuführen, wenn ein
Mitarbeiter Zusatzbeiträge an seine
Krankenversicherung zahlen muss,
ihm dies aber aufgrund seines geringen
Einkommens eigentlich gar nicht zu-
mutbar ist. Der Sozialausgleich wurde
jedoch bisher nicht berechnet, da der
durchschnittliche Zusatzbeitrag als ent-
scheidende Rechengröße für den Sozi-
beschäftigten zu melden. Aufgabe der
Einzugsstellen ist es dann, diese Mehr-
facheinkünfte zu erfassen und allen
beteiligten Stellen mitzuteilen, ob und
gegebenfalls wie ein Sozialausgleich zu
berechnen ist. Ein höchst kompliziertes
Verfahren, das Entgeltabrechner (noch)
nicht kennen müssen, weil kein Sozial-
ausgleich durchgeführt werden muss.
Meldepflicht bleibt für Nebenzwecke
Eigentlich, so sollte man meinen, hät-
te der Gesetzgeber die neue Monats-
meldung aussetzen können, denn wo
Von
Thomas Muschiol
(Red.)