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53
SPEZIAL
ENTGELT
ENTGELT
Arbeitnehmern die falsche Steuerklas-
se verpasst wurde. Auch hatten einige
Kommunen die Kirchenzugehörigkeit
nicht weitergegeben. Dass dies durch
den Protest eines katholischen Bischofs
aufgefallen sei, der sich nach seiner Steu-
erinformation beim Finanzamt gemeldet
haben soll, ist eher ein Gerücht, das nur
noch zu toppen wäre, hätte der Bischof
nach Korrektur seiner Kirchenzugehö-
rigkeit noch die Löschung von Kinder-
freibeträgen verlangt.
Das wäre übrigens ein Anliegen, dem
die Steuerverwaltung zwingend nach-
kommen muss. Arbeitnehmer, so § 38b
Abs. 3 EStG, können jederzeit beantra-
gen, dass keine oder nicht alle Kinder für
den Arbeitgeber erkennbar sind. Dafür
gibt es schon einen amtlichen Vordruck,
natürlich vorerst nur auf Papier.
den Zugriff auf die zentrale Elstam-Da-
tenbank zu verweigern. Denn es hatte
sich herausgestellt, dass die bundeswei-
te Erfassung der Lohnsteuermerkmale
aller Arbeitnehmer von zahlreichen
Übermittlungsfehlern begleitet worden
war. So gab es offensichtlich eine gan-
ze Reihe von Pannen, die auf Fehler bei
der Weitergabe von Steuermerkmalen
durch die Meldebehörden resultierten.
Bei Stichproben zeigte sich, dass in vie-
len Fällen das Merkmal „verheiratet“
nicht richtig zugeordnet und unzähligen
Sache, die komplexen Umstellungen aber
eine andere ist. Peinlich für die Techniker
der Steuerbehörden, dass die in gelb ge-
haltene Letztauflage der Lohnsteuerkarte
nun schon, laut Behördenmitteilung aus
technischen Gründen, in die zweite Ver-
längerung geht.
Pannenserie bei der Datenerfassung
Aber war es wirklich nur ein technisches
Problem? Auch die Angst vor einer Bla-
mage könnte ausschlaggebend gewesen
sein für Entscheidung, den Arbeitgebern
Online
Einen ausführlichen Überblick über die Änderungen in der Personalarbeit für das Jahr
2012 finden Sie auf unserem Online-Portal.
INFORMATIONSLÜCKEN
Familienpflegezeitver(un-)sicherung
Ab 1. Januar 2012 müssen Arbeitnehmer, die Pflegezeit nehmen, eine sogenannte Familienpflegezeitversicherung vorlegen. Doch auch
hier herrscht noch Unklarheit: Bei der Suche nach einer solchen Versicherung stieß die Redaktion lediglich auf Unkenntnis.
Der Gesetzgeber hatte es theoretisch gut geregelt: Nach § 4 des zum
1. Januar 2012 in Kraft tretenden Familienpflegezeitgesetzes muss der
Arbeitnehmer, der Pflegezeit nehmen will, seinem Arbeitgeber eine
sogenannte Familienpflegezeitversicherung vorlegen. Diese sichert
den Arbeitgeber für den Fall ab, dass der Arbeitnehmer nach der
Pflegezeit aufgrund von Berufsunfähigkeit nicht mehr zurück an seinen
Arbeitsplatz kommt und so nicht das schon erhaltene Wertguthaben
ausgleichen kann. Kaum war diese Regelung bekannt, kam die erste
Leseranfrage in die Redaktion: Die Mitarbeiterin eines Installateurbe-
triebs war seit November wegen eines plötzlichen Pflegefalls ohne Be-
zahlung freigestellt. Dieses für beide Seiten unglückliche Arrangement
sollte sobald wie möglich in eine Familienpflegezeit umgewandelt
werden. Um zum Tag des Inkrafttretens des Familienpflegezeitgesetzes
alle Voraussetzungen zu erfüllen, war der Arbeitgeber nun auf der
Suche nach einer Familienpflegezeitversicherung.
Anfragen der Redaktion bei den Versicherungsgesellschaften brachten
die stete Auskunft, man sei am Thema dran, könne aber Anfang 2012
noch kein solches Produkt anbieten. Und auch die Verbände der Ver-
sicherungen (GDV, GKV-Spitzenverband und PKV) bedauerten unisono,
hier keine Informationen zu haben. Auf Tipp der GDV wandten wir uns
an das Familienministerium. Denn, so der Gesetzestext, auch über das
dort angesiedelte Amt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
sollte eine Gruppenversicherung angeboten werden. Diese Versiche-
rung war auch schon bis Ende November öffentlich ausgeschrieben. Die
für jede Versicherung notwendige Zertifizierung könne, so die Spreche-
rin des Bundesamts, aber erst nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen.
Das Familienministerium dagegen teilte mit, dass die Gruppenversiche-
rung „zum Inkrafttreten“ des Gesetzes zur Verfügung stehe.
Die Redaktion, die den Zeitaufwand für eine Zertifizierung relativ hoch
einschätzt und deshalb in diesen Aussagen einen Widerspruch sieht,
wurde mit dem Hinweis, Zertifizierungen würden bereits vorbereitet,
könnten aber „freilich erst ab Inkrafttreten“ erteilt werden, vom
Familienministerium in die Schranken gewiesen.
Vielleicht mag den Leser folgende Auskunft des Bundesamts für Familie
trösten: „Das Familienpflegezeitgesetz tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft.
Es ist davon auszugehen, dass zu diesem Zeitpunkt Familienpflegezeit-
versicherungen angeboten werden. Welche Versicherungsträger dies
beabsichtigen, ist zur Zeit nicht bekannt.“ Ganz, ganz leise wundert sich
die Redaktion aber weiter, denn die Zertifizierungen für Familienpflege-
zeitversicherungen nimmt allein das Bundesamt für Familie vor.