Wohnungspolitische Informationen 24/2018 - page 6

Foto: emptyform/tjie
GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5532
Umfang der Duldungspflicht von Modernisierungsmaßnahmen
ZAHL DER WOCHE
Prozent der Bundesbürger interessie-
ren sich überhaupt nicht für Fußball.
Das ist das Ergebnis einer Umfrage des
Forsa-Instituts für die Onlineplattform
HORIZONT. Demnach wird der Sport
des Balltretens mit deutlich weniger
Interesse verfolgt als die mediale All-
gegenwart des Fußballs nahelegt.
Weitere 34 Prozent der Bundesbürger
bringen dem Sport nur wenig Inter-
esse entgegen. Lediglich 14 Prozent
sind stark am Thema Fußball interes-
siert, 10 Prozent sind komplett vom
Fußballfieber gepackt. Am wenigsten
präsent ist der Fußball bei den 14- bis
29-Jährigen, wo sich nur 17 Prozent
stark oder sehr stark für die Sportart
interessieren. Aber auch bei den 30- bis
44-Jährigen gaben 78 Prozent an, dass
sie nur wenig oder gar kein Interesse
am vermeintlichen Lieblingssport der
Deutschen haben. Seine größte Fan-
schar hat der Fußball hingegen bei den
über 60-Jährigen, von denen 30 Pro-
zent das Geschehen mit starkem oder
sehr starkem Interesse verfolgen.
42
Serielles und modulares Bauen: Zukunftsweisende Konzepte
können ab sofort realisiert werden
Das erste europaweite Ausschreibungsver-
fahren für seriellen und modularen Woh-
nungsbau hat neun zukunftsweisende
Konzepte für schnellen, kostengünstigen
Neubau in hoher Qualität hervorgebracht.
Die Angebote der Wettbewerbssieger kön-
nen ab sofort von Wohnungsunternehmen
angefragt und realisiert werden. In der wi
Recht so
„Bei der vom Vermieter angekündigten ‚Modernisierungsmaßnahme’
hat es sich im Kern tatsächlich nicht um eine solche gehandelt. Moder-
nisierungsmaßnahmen sind solche, die zwar über die bloße Erhaltung
des bisherigen Zustandes hinausgehen, aber die Mietsache andererseits
nicht so verändern, dass etwas Neues entsteht. Dies aber war hier der
Fall, so dass der Mieter nicht zur Duldung dieser weitreichenden Maß-
nahmen verpflichtet war.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 21. November 2017 (Az.: VIII ZR 28/17) hat der Bundesgerichtshof (BGH)
das Folgende entschieden: Vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahmen liegen
nicht vor, wenn die beabsichtigten Maßnahmen so weitrechend sind, dass ihre Durchfüh-
rung den Charakter der Mietsache grundlegend verändern würde. Ausweislich der Baube-
schreibung sollten die Maßnahmen unter anderem dazu führen, dass das entsprechende
Reihenhaus unter Veränderung seines Grundrisses weitere Räume und einen anderen
Zuschnitt der Wohnräume sowie des Bades erhält. Ferner sollten eine Terrasse und der
Anbau an der Gartenseite des Hauses abgerissen werden.
stellen wir diese Woche das dritte von ins-
gesamt neun Konzepte vor.
Lechner Immobilien Development
GmbH
Die Lechner Immobilien Development
GmbH hat in ihrem Konzept die modu-
lare Bauweise mit Modulen aus Stahlbeton
Das Konzept des Frankfurter Unternehmens Lechner überzeugt mit hoher
Qualität von Baukonstruktion und Architektur.
Alle Infos unter
konsequent umgesetzt. Es überzeugt durch
einen hohen Vorfertigungsgrad und gut
funktionierende Grundrisse. Die einzelnen
Module sind sehr flexibel, was eine hohe
Variabilität der Wohneinheiten und Zusam-
menschaltbarkeit der Wohnungen ermög-
licht. Die Fassaden sind in klassischer städte-
baulicher Optik mit überhöhter Sockelzone
gestaltet. Das gut ausgearbeitete Nach-
haltigkeits- und Energiekonzept entspricht
dem KfW 55 Standard.
(vieh/nei/koch)
Weitere Infos zu den
ausgewählten Konzepten und dem
Ausschreibungsverfahren finden Sie unter:
web.gdw.de/wohnen-und-stadt/serielles-bauen
6
24/2018
1,2,3,4,5 6
Powered by FlippingBook