Haufe Steuerguide 2014
            
            
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              Das
            
            
              
                Grundprinzip
              
            
            
              einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist relativ einfach: Die erzielten Betriebsein-
            
            
              nahmen werden den Betriebsausgaben gegenübergestellt:
            
            
              • Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, ergibt sich ein
            
            
              
                Gewinn
              
            
            
              , Sie haben positive Einkünfte
            
            
              aus freiberuflicher Tätigkeit.
            
            
              • Übersteigen Ihre Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen, ergibt sich ein
            
            
              
                Verlust
              
            
            
              , Sie haben negative
            
            
              Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.
            
            
              Gewinn bzw. Verlust werden nach diesem Schema ermittelt:
            
            
              Betriebseinnahmen
            
            
              ./. Betriebsausgaben
            
            
              
                = Gewinn / Verlust nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
              
            
            
              Und wie erfährt das Finanzamt, dass Sie sich für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung entschieden
            
            
              haben? Zu dieser Frage hat der BFH klargestellt: „An die Dokumentation der zugunsten der Einnahmen-
            
            
              Überschuss-Rechnung getroffenen Wahl sind keine hohen Anforderungen zu stellen.“ (BFH, Urteil v.
            
            
              12.10.1994, X R 192/93, BFH/NV 1995 S. 587).
            
            
              Eine ausdrückliche und schriftliche Erklärung ist also nicht erforderlich, schlüssiges Verhalten, z. B.
            
            
              das Aufzeichnen nur der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben oder das geordnete Erstellen und
            
            
              Sammeln der Einnahmen- und Ausgabenbelege, reicht aus (BFH, Urteil v. 13.10.1989, III R 30-31/85,
            
            
              BStBl II 1990, 287), nicht jedoch eine ungeordnete Ablage von Belegen.
            
            
              
                Beispiel:
              
            
            
              Neben seiner Beamtentätigkeit ist Herr S freiberuflich als Autor tätig; er fällt umsatzsteuerlich unter
            
            
              die Kleinunternehmerregelung. Im Lauf des Jahres hat er seine Einnahmen- und Ausgabenbelege
            
            
              chronologisch sortiert abgelegt. Am Jahresende addiert er seine Einnahmen und Ausgaben und
            
            
              fertigt folgende Einnahmen-Überschuss-Rechnung an:
            
            
              
                Betriebseinnahmen
              
            
            
              
                EUR
              
            
            
              
                EUR
              
            
            
              Honorare
            
            
              7.200
            
            
              
                Betriebsausgaben
              
            
            
              
                EUR
              
            
            
              Telefon, Fax, Internet
            
            
              320
            
            
              Fachliteratur
            
            
              640
            
            
              Bürobedarf
            
            
              160
            
            
              Abschreibung PC
            
            
              400
            
            
              
                = Summe der Betriebsausgaben
              
            
            
              1.520 ./. 1.520
            
            
              
                = Gewinn 2013
              
            
            
              
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