Haufe Steuerguide 2014
            
            
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                Umsatzgrenze im Jahr der Unternehmenseröffnung
              
            
            
              Haben Sie z. B. im Jahr 2013 erstmalig mit einer schriftstellerischen Tätigkeit begonnen, liegt Ihr
            
            
              Vorjahresumsatz zwangsläufig bei 0 EUR. Daher wird die 17.500-EUR-Grenze im ersten Jahr ausnahms-
            
            
              weise auf das laufende und nicht das vorangegangene Jahr angewandt. Da der im Eröffnungsjahr
            
            
              erzielte Umsatz im Zeitpunkt der Unternehmenseröffnung nicht bekannt ist, Ihr umsatzsteuerlicher
            
            
              Status (Kleinunternehmer oder Regelversteuerer) aber zwingend bei
            
            
              
                Beginn
              
            
            
              Ihrer unternehmerischen
            
            
              Tätigkeit festgelegt werden muss, ist der Umsatz des Jahres der Unternehmenseröffnung zu
            
            
              
                schätzen
              
            
            
              .
            
            
              Liegt der Schätzwert nicht über 17.500 EUR einschließlich Umsatzsteuer, haben Sie den Kleinunternehmer-
            
            
              Status (Abschnitt 19.1 Abs. 4 UStAE). Haben Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit nicht zu Beginn des Jahres
            
            
              aufgenommen, ist der prognostizierte Umsatz auf einen Jahreswert hochzurechnen. Die 17.500-EUR-
            
            
              Grenze bezieht sich stets auf ein Jahr. Ein angebrochener Monat wird wie ein voller Monat gewertet.
            
            
              
                Beispiel:
              
            
            
              Autor C beginnt seine schriftstellerische Tätigkeit am 1.4.2014. Bis zum 31.12.2014 rechnet er mit
            
            
              einem Brutto-Umsatz von 14.445 EUR. Der geschätzte monatliche Brutto-Umsatz beträgt somit
            
            
              1.605 EUR (14.445 EUR : 9). Der Monatsumsatz wird auf 12 Monate hochgerechnet. Der geschätzte
            
            
              Jahresumsatz beläuft sich somit auf 19.260 EUR. C darf im Jahr der Unternehmenseröffnung 2014
            
            
              nicht von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen, da sein geschätzter Jahresumsatz die
            
            
              17.500 EUR-Grenze übersteigt.
            
            
              Die umsatzsteuerliche Einordnung im Eröffnungsjahr hängt von der vom Unternehmer erstellten
            
            
              Umsatzprognose ab. Übersteigt der geschätzte Jahresumsatz die 17.500-EUR-Grenze nicht, haben Sie
            
            
              den Kleinunternehmer-Status. Wird dann im ersten Jahr entgegen der Prognose ein über 17.500 EUR
            
            
              liegender Umsatz erzielt, geht dadurch der Kleinunternehmer-Status
            
            
              
                im Eröffnungsjahr
              
            
            
              grundsätzlich
            
            
              
                nicht verloren
              
            
            
              .
            
            
              Umsatzsteuerliche Folgen ergeben sich dann erst im zweiten Jahr. Da der Vorjahresumsatz, also der
            
            
              (ggf. hochgerechnete) Umsatz des ersten Jahres über 17.500 EUR liegt, kommt die Kleinunternehmer-
            
            
              Regelung ab dem zweiten Jahr nicht mehr in Betracht.
            
            
              
                Möglichkeit der Option zur Normalbesteuerung
              
            
            
              Auch wenn Ihr Vorjahresumsatz die 17.500-EUR-Grenze nicht überschreitet, haben Sie die Möglichkeit,
            
            
              auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und Ihre Umsätze der Umsatzsteuer zu unterwerfen
            
            
              (sog. Option zur Normalbesteuerung).
            
            
              
                Praxis-Tipp:
              
            
            
              Für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gibt es gute Gründe, aber auch welche, die
            
            
              gegen einen Verzicht sprechen. Verzichten Sie auf die Kleinunternehmerregelung, sind Sie an
            
            
              diese Erklärung mindestens
            
            
              
                5 Jahre
              
            
            
              gebunden (§ 19 Abs. 2 UStG). Die Entscheidung sollte deshalb
            
            
              gründlich durchdacht werden.