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              Haufe Steuerguide 2014
            
            
              
                SteuerTipps
              
            
            
              für Autoren und Journalisten
            
            
              Planen Sie z. B. größere Investitionen oder die Anschaffung teurer Arbeitsmittel empfiehlt sich die
            
            
              Regelbesteuerung. Denn dann können Sie die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückverlangen. Im
            
            
              Gegenzug erhöht sich jedoch der bürokratische Aufwand, da Sie auf Ihren Rechnungen Umsatzsteuer
            
            
              ausweisen und regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen.
            
            
              
                Umsatzsteuererklärung
              
            
            
              Auch Kleinunternehmer müssen eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Eine komplette
            
            
              Umsatzsteuererklärung müssen Sie aber nicht abgeben. Als Kleinunternehmer sind für Sie lediglich zwei
            
            
              Zeilen von Interesse, in denen Sie Angaben zu Ihren Umsätzen machen. Mehr sollten Sie auch nicht
            
            
              ausfüllen, sonst könnte das Finanzamt davon ausgehen, dass Sie zur Regelbesteuerung wechseln wollen.
            
            
              Denn berechnet ein Kleinunternehmer in seiner Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Steuer nach den
            
            
              allgemeinen Vorschriften des UStG, bedeutet dies grundsätzlich einen Verzicht auf die Besteuerung als
            
            
              Kleinunternehmer und eine Option zur Regelbesteuerung. In Zweifelsfällen muss das Finanzamt aber
            
            
              den Kleinunternehmer fragen, welcher Besteuerungsform er seine Umsätze unterwerfen will (BFH,
            
            
              Urteil v. 24.07.2013, XI R 14/11).
            
            
              
                4 Verwertungsgesellschaft WORT
              
            
            
              Bei der Verwertungsgesellschaft (VG) WORT, Untere Weidenstr. 5, 81543 München, handelt es sich um
            
            
              eine Institution, die dafür sorgt, dass Sie neben den Honoraren, die Sie vom Verlag für Ihre Bücher und
            
            
              Beiträge erhalten, eine
            
            
              
                zusätzliche Ausschüttung
              
            
            
              bekommen.
            
            
              Die Tätigkeit der VG WORT und deren Ausschüttungen basieren auf dem Urheberrechtsgesetz. Geld zieht
            
            
              die VG WORT, deren Aufsichtsbehörde das Deutsche Patent- und Markenamt ist, u. a. für das Kopieren
            
            
              in Schulen, in Copy-Shops und für Ausleihungen in Bibliotheken ein.
            
            
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              sogenannte „Freischaltcodes“ vor einer allgemeinen öffentlichen Nutzung geschützt sind. Ausnahmen
            
            
              bilden Texte, die über frei zugängliche Internetportale veröffentlicht sind. Diese Inhalte unterliegen
            
            
              allerdings strengen Bedingungen (Einzelheiten hierzu s.
            
            
              
                www.vgwort.de
              
            
            
              ).
            
            
              Die Titelmeldung ist auf den dafür vorgesehenen Meldeformularen oder online innerhalb bestimmter
            
            
              Meldefristen vorzunehmen. Die VG WORT informiert mit zahlreichen Merkblättern über die unterschied-
            
            
              lichen Meldeverfahren und weitere Besonderheiten in allen relevanten Bereichen. Die Merkblätter
            
            
              stehen auf der Homepage der VG WORT zum Herunterladen bereit.
            
            
              Für die Teilnahme an den Ausschüttungen ist eine
            
            
              
                vorherige Registrierung
              
            
            
              notwendig, teilweise ist
            
            
              auch der Abschluss eines
            
            
              
                Wahrnehmungsvertrags
              
            
            
              erforderlich. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig
            
            
              um die Anmeldung bei der VG Wort, um keine Frist bzw. keine Ausschüttung zu verpassen.