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              Haufe Steuerguide 2014
            
            
              
                SteuerTipps
              
            
            
              für Autoren und Journalisten
            
            
              ist, als „Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer“. Das bedeutet aber nicht, dass Kleinunter-
            
            
              nehmer für die Umsatzermittlung ihren Einnahmen eine fiktive Umsatzsteuer hinzurechnen müssen;
            
            
              denn bei den Einnahmen von Kleinunternehmern handelt es sich bereits um Brutto-Einnahmen.
            
            
              Wenn Sie „Regelversteuerer“ sind, Ihre Umsätze also der Umsatzsteuer unterliegen, muss die von Ihnen
            
            
              vereinnahmte Umsatzsteuer dagegen dem Nettoumsatz hinzuaddiert werden.
            
            
              
                Beispiel:
              
            
            
              Autor B ist Kleinunternehmer und stellt den Verlagen keine Umsatzsteuer in Rechnung. Sein Umsatz
            
            
              2013 beträgt 17.400 EUR. Da es sich bei den Umsätzen von B bereits um Bruttoumsätze handelt
            
            
              und keine fiktive Umsatzsteuer hinzugerechnet wird, behält B seinen Kleinunternehmer-Status
            
            
              auch für das Jahr 2014.
            
            
              Unter Berücksichtigung fiktiver Umsatzsteuer von 7 % würde sich ein Gesamtumsatz von (17.400
            
            
              EUR + fiktive Umsatzsteuer 1.218 EUR =) 18.618 EUR ergeben. B wäre dann ab 2014 kein Kleinun-
            
            
              ternehmer mehr.
            
            
              
                Überschreiten der Umsatzgrenze
              
            
            
              Lag Ihr Umsatz als Kleinunternehmer im Jahr 2013 über 17.500 EUR, sind Sie im Jahr 2014 kein Klein-
            
            
              unternehmer mehr. Das gilt selbst dann, wenn Sie bereits zu Beginn des neuen Jahres 2014 wissen,
            
            
              dass der Umsatz wieder unter die Grenze von 17.500 EUR fällt (Abschnitt 19.1 Abs. 3 Satz 1 UStAE).
            
            
              
                Beispiel:
              
            
            
              Autor M ist bisher Kleinunternehmer. Im Jahr 2013 hat er in größerem Umfang an einem neuen
            
            
              Verlagsprodukt mitgearbeitet und daher einen Umsatz von 18.000 EUR erzielt.
            
            
              Bereits Anfang 2014 ist klar, dass der Umsatz im neuen Jahr maximal bei 12.000 EUR liegen wird.
            
            
              Dennoch sind ist M 2014 kein Kleinunternehmer mehr, sondern unterliegt 2014 der Regelbesteu-
            
            
              erung. Für seine Umsätze des Jahres 2014 muss M Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. M
            
            
              muss darüber hinaus unbedingt darauf achten, dass er auf seinen Rechnungen die Umsatzsteuer
            
            
              ausweist bzw. dass der Verlag die Honorare zzgl. Umsatzsteuer überweist.
            
            
              Liegt der Umsatz 2014 einschließlich Umsatzsteuer nicht über 17.500 EUR, zählt M ab 2015 wieder
            
            
              als Kleinunternehmer.
            
            
              
                Praxis-Tipp:
              
            
            
              In Ihrem eigenen Interesse sollten bisherige Kleinunternehmer schon am Ende eines Jahres prüfen,
            
            
              ob der Umsatz des abgelaufenen Jahres die 17.500-EUR-Grenze überstiegen hat. Denn dann ist der
            
            
              Kleinunternehmer-Status im neuen Jahr „verloren“. Die schriftstellerischen bzw. journalistischen
            
            
              Tätigkeiten werden dann ab dem 1.1. des Folgejahres regulär besteuert, ohne dass es dafür einer
            
            
              ausdrücklichen Mitteilung des Finanzamts bedarf.