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              Haufe Steuerguide 2014
            
            
              
                SteuerTipps
              
            
            
              für Autoren und Journalisten
            
            
              Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn Sie aus beruflichen Gründen auswärts tätig sind. Die
            
            
              
                Fahrtkosten
              
            
            
              rechnen Sie entweder mit den tatsächlichen Kosten oder mit der Reisekostenpauschale (0,30 EUR pro
            
            
              gefahrenem Kilometer) ab. Für die bei der Geschäftsreise anfallenden
            
            
              
                Verpflegungsmehraufwen-
              
            
            
              
                dungen
              
            
            
              werden Ihnen vom Finanzamt je nach Dauer der Abwesenheit Pauschbeträge anerkannt. Ab
            
            
              2014 hat der Gesetzgeber die Mindestabwesenheitszeiten herabgesetzt. Darüber hinaus gibt es nur
            
            
              noch zwei statt drei Pauschalen.
            
            
              
                Bis 2013:
              
            
            
              
                Abwesenheitsdauer bei eintägigen Geschäftsreisen im Inland
              
            
            
              
                Pauschbetrag
              
            
            
              weniger als 8 Stunden
            
            
              0 EUR
            
            
              weniger als 14 Stunden, mindestens aber 8 Stunden
            
            
              6 EUR
            
            
              bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, mindestens aber 14 Stunden
            
            
              12 EUR
            
            
              24 Stunden
            
            
              24 EUR
            
            
              Für
            
            
              
                mehrtägige Geschäftsreisen
              
            
            
              im Inland gibt es einen Pauschbetrag von 24 EUR je Tag mit
            
            
              Abwesenheit von 24 Stunden, für die Tage der An- und Abreise gelten die Regelungen zur eintägigen
            
            
              Geschäftsreise.
            
            
              
                Ab 2014:
              
            
            
              
                Abwesenheitsdauer bei Geschäftsreisen im Inland
              
            
            
              
                Pauschbetrag
              
            
            
              bis zu 8 Stunden
            
            
              0 EUR
            
            
              mehr als 8 Stunden
            
            
              12 EUR
            
            
              24 Stunden
            
            
              24 EUR
            
            
              An- und Abreisetag bei mehrtägiger Abwesenheit mit Übernachtung (die konkrete Dauer
            
            
              der Abwesenheit spielt keine Rolle mehr)
            
            
              12 EUR
            
            
              Für Ihre
            
            
              
                Übernachtungskosten
              
            
            
              (im Inland) gibt es keine Pauschbeträge, hier müssen Sie Ihre Auf-
            
            
              wendungen z. B. durch die Rechnung des Hotels nachweisen. Auch für Auslandsreisen dürfen keine
            
            
              Übernachtungspauschalen mehr geltend gemacht werden.
            
            
              
                Tipp:
              
            
            
              Ganz bequem und einfach können Sie Ihre Geschäftsreisen mit dem Programm
            
            
              
                Lexware Reise-
              
            
            
              
                kosten 2014
              
            
            
              aus unserem Haus aufzeichnen.
            
            
              
                Praxis-Tipp:
              
            
            
              Bei der Einkommensteuer können Sie nur die genannten Pauschalen als Betriebsausgaben abziehen,
            
            
              auch wenn Ihnen tatsächlich höhere Verpflegungskosten entstanden sind. Wenn Sie vorsteuerab-
            
            
              zugsberechtigter Unternehmer sind, erhalten Sie jedoch umsatzsteuerlich die in den Hotel- und Re-
            
            
              staurantrechnungen usw. enthaltenen Vorsteuerbeträge in tatsächlicher Höhe vom Finanzamt zurück.