Haufe Steuerguide 2014
            
            
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              fähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Sie müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben
            
            
              aufgezeichnet werden. Bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Autoren ist die 35-EUR-Grenze als
            
            
              Bruttobetrag zu sehen.
            
            
              Vorsteuerabzugsberechtigte Autoren können die beim Erwerb von betrieblich veranlassten Geschenken
            
            
              in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen, wenn die Aufwendungen für die
            
            
              
                einem Empfänger
              
            
            
              im
            
            
              Kalenderjahr zugewendeten Geschenke (Sachgeschenke und andere geldwerte Vorteile)
            
            
              
                zusammen-
              
            
            
              
                gerechnet 35 EUR
              
            
            
              (Nettobetrag ohne Vorsteuer) nicht übersteigen und die Aufwendungen für
            
            
              Geschenke
            
            
              
                gesondert aufgezeichnet
              
            
            
              wurden. Liegen Sie mit Ihren Geschenken teilweise über der
            
            
              Freigrenze von 35 EUR, müssen Sie die entsprechenden Kosten in Feld 164 (Zeile 52) der Anlage EÜR
            
            
              als nichtabziehbare Geschenke eintragen, wenn Sie zur Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet sind oder
            
            
              diese freiwillig abgeben.
            
            
              
                Kraftfahrzeugkosten
              
            
            
              Verwenden Sie Ihren zum Privatvermögen gehörenden Pkw auch im Rahmen Ihrer schreibenden Tätig-
            
            
              keit, können Sie die Gesamtkosten, also sowohl die Anschaffungskosten in Form von Abschreibungen als
            
            
              auch die laufenden Betriebskosten (Benzin- und Reparaturkosten, Versicherungen usw.) im Verhältnis
            
            
              der beruflichen zur gesamten Nutzung als Betriebsausgaben geltend machen.
            
            
              Nutzen Sie den Pkw über 50 % beruflich, zählt er zum notwendigen Betriebsvermögen. Nutzen Sie
            
            
              den Pkw zu mindestens 10 %, aber nicht mehr als 50 % beruflich, kann er zum sog.
            
            
              
                gewillkürten
              
            
            
              
                Betriebsvermögen
              
            
            
              gerechnet werden (BFH, Urteil v. 2.10.2003, IV R 13/03, BStBl 2004 II S. 985).
            
            
              Die zeitnahe Aufnahme des Wirtschaftsguts in das betriebliche Bestandsverzeichnis (am besten gleich
            
            
              beim Kauf) reicht als Nachweis aus, dass der Pkw zum gewillkürten Betriebsvermögen gehören soll
            
            
              (BMF, Schreiben v. 17.11.2004, BStBl 2004 I S. 1064).
            
            
              Gehört der
            
            
              
                Pkw
              
            
            
              zum
            
            
              
                Betriebsvermögen
              
            
            
              , sind alle laufenden Kosten wie Benzin, Versicherung, Repara-
            
            
              turen usw. in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. Für die Privatnutzungwird dann der Privatanteil
            
            
              als Betriebseinnahme angesetzt. Den Privatanteil können Sie bei einem zum notwendigen Betriebs-
            
            
              vermögen gehörenden Pkw (betriebliche Nutzung über 50 %) nach folgenden Methoden ermitteln:
            
            
              • Nach der
            
            
              
                Listenpreisregelung
              
            
            
              : In diesem Fall versteuern Sie monatlich 1 % des inländischen Listen-
            
            
              preises zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
            
            
              • Nach der
            
            
              
                Fahrtenbuchmethode
              
            
            
              : Hierbei müssen Sie sämtliche Fahrten fortlaufend in einem Fahr-
            
            
              tenbuch festhalten. Als Betriebsausgaben ist dann der Teil der Pkw-Kosten abziehbar, der auf die
            
            
              beruflichen Fahrten entfällt.
            
            
              • Bei einem Pkw des gewillkürten Betriebsvermögens ist die 1 %-Regelung verboten. Führen Sie
            
            
              in diesem Fall kein Fahrtenbuch, können Sie den privaten Nutzungsanteil durch andere geeignete
            
            
              Unterlagen glaubhaft machen.
            
            
              
                Reisekosten
              
            
            
              Für Geschäftsreisen aufgrund Ihrer Autorentätigkeit (z. B. Besuch der Buchmesse oder Verlage) können
            
            
              Sie Reisekosten in Form von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, ggf. Übernachtungskosten
            
            
              und Nebenkosten (z. B. Kosten für Telefon, Garage, Parkplatz) als Betriebsausgaben geltend machen.