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              Haufe Steuerguide 2014
            
            
              
                SteuerTipps
              
            
            
              für Autoren und Journalisten
            
            
              
                Praxis-Tipp:
              
            
            
              Obwohl die Bewirtungskosten selbst einkommensteuerrechtlich nur zu 70 % abziehbar sind, können
            
            
              Sie als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer die auf angemessene Bewirtungskosten entfal-
            
            
              lende
            
            
              
                Vorsteuer zu 100 %
              
            
            
              geltend machen.
            
            
              
                Computer
              
            
            
              Aufwendungen für einen beruflich/betrieblich genutzten PC können als Betriebsausgaben abgesetzt
            
            
              werden. Die Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter und der Abschreibung sind zu beachten.
            
            
              Alle Computerbestandteile müssen zusammengefasst und einheitlich abgeschrieben werden. Für die
            
            
              Abschreibung des Computers oder externer Peripheriegeräte ist der Kaufpreis auf die Jahre der voraus-
            
            
              sichtlichen Nutzung zu verteilen. Nach der amtlichen AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer für PCs,
            
            
              Notebooks und Peripheriegeräte 3 Jahre. Bei PCs, die im Sammelposten erfasst werden, beträgt der
            
            
              Abschreibungssatz 20 %. Für Software gilt eine Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren.
            
            
              
                Fachliteratur
              
            
            
              Bei reinen Fachzeitschriften mit unmittelbarem Bezug zu Ihrer Autorentätigkeit gibt es keine Probleme
            
            
              mit dem sofortigen Betriebsausgabenabzug. Bei Fachbüchern müssen Sie unbedingt darauf achten,
            
            
              dass auf dem Beleg der genaue Titel angegeben ist. Der Vermerk „Fachliteratur“ auf der Quittung
            
            
              reicht nicht aus.
            
            
              
                Fortbildungskosten
              
            
            
              Bei einer betrieblichen/beruflichen Fortbildung können Sie die Kosten absetzen, z. B. Seminargebühren,
            
            
              Messebesuche, Tagungskosten.
            
            
              Wird ein Seminar besucht (betrieblich/beruflich veranlasst) und daneben eine private Veranstaltung
            
            
              (privat veranlasst), kann eine Aufteilung der Gesamtaufwendungen in einen abziehbaren betrieblich/
            
            
              beruflich veranlassten Teil und in einen nicht abziehbaren privat veranlassten Teil vorgenommen werden
            
            
              (BFH, Beschluss v. 21.9.2009, GrS 1/06, BStBl 2010 II S. 672).
            
            
              Von einer solchen Aufteilung ist ausnahmsweise nur dann abzusehen, wenn der eine oder andere
            
            
              Teil von völlig untergeordneter Bedeutung ist. Bei einer untergeordneten betrieblichen/beruflichen
            
            
              Mitveranlassung (< 10 %) sind die Aufwendungen in vollem Umfang nicht als Betriebsausgaben abzieh-
            
            
              bar (BMF, Schreiben v. 6.7.2010, BStBl 2010 I S. 614, Rn. 11). Liegt die private Mitveranlassung unter
            
            
              10 %, sind die Aufwendungen in vollem Umfang abziehbar, auch die Kosten der Hin- und Rückreise.
            
            
              
                Geschenke
              
            
            
              Geschenke an Geschäftsfreunde dürfen Sie als Betriebsausgabe abziehen. wenn es eine betriebliche
            
            
              Veranlassung dafür gibt. Schreiben Sie daher die Art der geschäftlichen Beziehung, den Namen des
            
            
              Empfängers und den Anlass für das Geschenk unbedingt auf den Beleg.
            
            
              Geschenke sind pro Empfänger und Jahr nur bis zur Höhe von
            
            
              
                35 EUR
              
            
            
              als Betriebsausgaben abzugs-