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Haufe Steuerguide 2014
SteuerTipps
für Autoren und Journalisten
Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts um bis zu 40 % verringern – maximal bis zur Höhe des aufge-
lösten Investitionsabzugsbetrags – und diesen Betrag als Betriebsausgabe erfassen (§ 7g Abs. 2 EStG).
Das angeschaffte Wirtschaftsgut kann ganz normal abgeschrieben werden; Bemessungsgrundlage sind
allerdings die gekürzten Anschaffungskosten.
Beispiel:
Autor O hat in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2012 einen Investitionsabzugsbetrag für die
in 2013 geplante Anschaffung eines Notebooks für 1.200 EUR gebildet (40 % von 1.200 EUR = 480
EUR). Diese Anschaffung ist in 2013 tatsächlich zum prognostizierten Preis von 1.200 EUR erfolgt.
Den Betrag von 480 EUR muss er in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2013 wie Betriebsein-
nahmen hinzurechnen. Gleichzeitig kann er bis zu 480 EUR (also bis zur Höchstgrenze von 40 %
der Anschaffungskosten) von den Anschaffungskosten des Notebooks als Betriebsausgabe in der
Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2013 ansetzen. Damit vermindern sich die Anschaffungskosten
des Notebooks auf (1.200 EUR – 480 EUR =) 720 EUR. Das Notebook kann z. B. über die betriebs-
gewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben werden, Bemessungsgrundlage für die
Abschreibung sind die gekürzten Anschaffungskosten von 720 EUR.
Schaffen Sie den Gegenstand wider Erwarten nicht innerhalb der nächsten 3 Jahre an, wird der In-
vestitionsabzugsbetrag rückwirkend wieder gestrichen. Die betreffende Veranlagung wird dann zu
Ihrem Nachteil geändert. Dadurch kann es zu einer
verzinsten
Steuernachforderung kommen. Die
Nachzahlungszinsen betragen 6 % pro Jahr.
2.3.6 Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe
Bei neuen oder gebrauchten beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens dürfen Sie unter
bestimmten Voraussetzungen im Jahr der Anschaffung und den 4 darauffolgenden Jahren zusätzlich
zur normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung von insgesamt 20 % der Anschaffungskosten
geltend machen (§ 7g Abs. 5 und 6 EStG).
Praxis-Tipps:
• Haben Sie den Gegenstand erst im Dezember gekauft, können Sie dennoch den vollen Abschrei-
bungsbetrag von 20 % bereits im Anschaffungsjahr absetzen.
• Sie dürfen die Sonderabschreibung von 20 % beliebig auf verschiedene Jahre innerhalb des
5-Jahres-Zeitraums verteilen.
• Genauso gut dürfen Sie die Sonderabschreibung aber auch erst im fünften und damit letzten Jahr
geltend machen.
Diese Abschreibungsregelung bietet kleinen und mittleren Betrieben eine gute Möglichkeit der
Gewinngestaltung
: In den ersten 5 Jahren können zusätzlich zur normalen linearen Abschreibung
insgesamt 20 % der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung geltend gemacht werden, wobei die
Gesamtabschreibung die Anschaffungskosten natürlich nicht übersteigen darf. Diese Abschreibungs-
vergünstigung kommt für nahezu alle Autoren und Journalisten in Betracht.