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              Haufe Steuerguide 2014
            
            
              
                SteuerTipps
              
            
            
              für Autoren und Journalisten
            
            
              Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts um bis zu 40 % verringern – maximal bis zur Höhe des aufge-
            
            
              lösten Investitionsabzugsbetrags – und diesen Betrag als Betriebsausgabe erfassen (§ 7g Abs. 2 EStG).
            
            
              Das angeschaffte Wirtschaftsgut kann ganz normal abgeschrieben werden; Bemessungsgrundlage sind
            
            
              allerdings die gekürzten Anschaffungskosten.
            
            
              
                Beispiel:
              
            
            
              Autor O hat in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2012 einen Investitionsabzugsbetrag für die
            
            
              in 2013 geplante Anschaffung eines Notebooks für 1.200 EUR gebildet (40 % von 1.200 EUR = 480
            
            
              EUR). Diese Anschaffung ist in 2013 tatsächlich zum prognostizierten Preis von 1.200 EUR erfolgt.
            
            
              Den Betrag von 480 EUR muss er in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2013 wie Betriebsein-
            
            
              nahmen hinzurechnen. Gleichzeitig kann er bis zu 480 EUR (also bis zur Höchstgrenze von 40 %
            
            
              der Anschaffungskosten) von den Anschaffungskosten des Notebooks als Betriebsausgabe in der
            
            
              Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2013 ansetzen. Damit vermindern sich die Anschaffungskosten
            
            
              des Notebooks auf (1.200 EUR – 480 EUR =) 720 EUR. Das Notebook kann z. B. über die betriebs-
            
            
              gewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben werden, Bemessungsgrundlage für die
            
            
              Abschreibung sind die gekürzten Anschaffungskosten von 720 EUR.
            
            
              Schaffen Sie den Gegenstand wider Erwarten nicht innerhalb der nächsten 3 Jahre an, wird der In-
            
            
              vestitionsabzugsbetrag rückwirkend wieder gestrichen. Die betreffende Veranlagung wird dann zu
            
            
              Ihrem Nachteil geändert. Dadurch kann es zu einer
            
            
              
                verzinsten
              
            
            
              Steuernachforderung kommen. Die
            
            
              Nachzahlungszinsen betragen 6 % pro Jahr.
            
            
              
                2.3.6 Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe
              
            
            
              Bei neuen oder gebrauchten beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens dürfen Sie unter
            
            
              bestimmten Voraussetzungen im Jahr der Anschaffung und den 4 darauffolgenden Jahren zusätzlich
            
            
              zur normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung von insgesamt 20 % der Anschaffungskosten
            
            
              geltend machen (§ 7g Abs. 5 und 6 EStG).
            
            
              
                Praxis-Tipps:
              
            
            
              • Haben Sie den Gegenstand erst im Dezember gekauft, können Sie dennoch den vollen Abschrei-
            
            
              bungsbetrag von 20 % bereits im Anschaffungsjahr absetzen.
            
            
              • Sie dürfen die Sonderabschreibung von 20 % beliebig auf verschiedene Jahre innerhalb des
            
            
              5-Jahres-Zeitraums verteilen.
            
            
              • Genauso gut dürfen Sie die Sonderabschreibung aber auch erst im fünften und damit letzten Jahr
            
            
              geltend machen.
            
            
              Diese Abschreibungsregelung bietet kleinen und mittleren Betrieben eine gute Möglichkeit der
            
            
              
                Gewinngestaltung
              
            
            
              : In den ersten 5 Jahren können zusätzlich zur normalen linearen Abschreibung
            
            
              insgesamt 20 % der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung geltend gemacht werden, wobei die
            
            
              Gesamtabschreibung die Anschaffungskosten natürlich nicht übersteigen darf. Diese Abschreibungs-
            
            
              vergünstigung kommt für nahezu alle Autoren und Journalisten in Betracht.