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Haufe Steuerguide 2014
SteuerTipps
für Autoren und Journalisten
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, die ab dem 1.1.2010 gekauft wurden, sind 3 Fälle zu
unterscheiden:
1. Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten bis 150 EUR
Bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 150 EUR betragen, haben Sie ein
Wahlrecht zwischen
• Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) oder
• Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Sie können das Wahlrecht für jedes Wirtschaftsgut individuell in Anspruch nehmen (wirtschaftsgut-
bezogenes Wahlrecht).
Bei der GWG-Grenze von 150 EUR handelt es sich um einen
Nettobetrag
, gleichgültig, ob Sie die in
Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können oder nicht.
Beispiel:
Autor E kauft 2013 einen Bürostuhl mit Anschaffungskosten von 150 EUR zuzüglich 19 % Umsatz-
steuer = 28,50 EUR. Vorsteuerabzugsberechtigt ist er nicht. Die Anschaffungskosten von 178,50 EUR
kann er 2013 sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen.
2. Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten über 150 EUR bis zu 410 EUR
Bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten über 150 EUR bis zu 410 EUR netto können Sie wählen
zwischen der
• Sofortabschreibung in voller Höhe und Aufnahme in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis
(mit Angabe des Anschaffungsdatums und der Anschaffungskosten) – das Verzeichnis braucht nicht
geführt zu werden, wenn die Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind,
• Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer,
Poolabschreibung
. Hier werden dieWirtschaftsgüter in einem sog.
Sammelposten
zusammengefasst
und die Anschaffungskosten auf 5 Jahre verteilt, sodass Sie jedes Jahr 1/5 als Abschreibung ansetzen
können. Die tatsächliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts laut AfA-Tabelle spielt dabei keine Rolle.
Für Wirtschaftsgüter mit einer tatsächlichen Nutzungsdauer unter 5 Jahren, z. B. PC, bedeutet die
Poolabschreibung einen Nachteil. Umgekehrt ist die Poolabschreibung vorteilhaft bei einer längeren
Nutzungsdauer, etwa bei Büromöbeln mit einer Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle von 13 Jahren. Vor-
teilhaft bei der Poolabschreibung ist auch, dass es für die im Sammelposten zusammengefassten
Wirtschaftsgüter im Anschaffungs- oder Einlagejahr den vollen Abschreibungssatz von 20 % gibt, auch
wenn die Anschaffung oder Einlage z. B. erst im Dezember erfolgt ist.