Personalmagazin 11/2016 - page 15

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Allerdings, warum klappt es nicht
schon heute? Sicher, oft verhindern etwa
arbeitsvertragliche Verschwiegenheits-
klauseln, dass sich Mitarbeiter bereits
untereinander über ihr Entgelt unterhal-
ten. Dabei hat das LAGMecklenburg (Az.
2 Sa 183/09) bereits 2009 entschieden:
„Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer
verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergü-
tung auch gegenüber Arbeitskollegen
Verschwiegenheit zu bewahren, ist un-
wirksam, da sie den Arbeitnehmer daran
hindert, Verstöße gegen den Gleichbe-
handlungsgrundsatz im Rahmen der
Lohngestaltung gegenüber dem Arbeit-
geber erfolgreich geltend zu machen.“
Klar, ein Einzelfall. Jedoch, bestätigen
Experten allgemein, sind diese Klau-
seln bei genauem Hinsehen nicht selten
unwirksam. Daher die These: Eventuell
wollen Mitarbeiter (noch) gar nicht, dass
jeder weiß, was sie (nicht) verdienen?
Wie auch immer: Das Entgeltgleich-
heitsgesetz wird wohl kommen, Unter-
nehmensolltensichalsoumtransparente
Leistungskriterien kümmern. Ein Gehalt
auf dieser Basis dürfte zumindest relativ
für mehr Zufriedenheit sorgen und die
gesetzlichen Forderungen nach Lohn-
gleichheit leichter erfüllen.
Hierbei handelt es sich
lediglich um Blindtext an-
stelle des späteren Texts.
© MIKE WATSON IMAGES / THINKSTOCKPHOTOS.DE
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