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vergleichbaren Arbeitnehmers des neu-
en Arbeitgebers verlangen. Aufgabe der
Personalabteilung ist es auch für solche
Fälle, die Vertragsgestaltung und insbe-
sondere deren Durchführung „compli-
ant“ zu steuern und zu überwachen.
Arbeitsschutz: Kontrolle und Schulung
Zu den Compliance-relevanten Aufga-
ben einer Personalabteilung gehört es
auch, die Einhaltung der zahlreichen Ar-
beitsschutzvorschriften sicherzustellen.
Der Arbeitgeber muss Arbeitsstätten,
Maschinen, Geräte, Anlagen et cetera so
einrichten und unterhalten, dass die Ar-
beitnehmer gegen Gefahren für Leben
und Gesundheit geschützt sind. Aufga-
ben der Personalabteilung sind neben
der eigentlichen Überwachung der Ein-
haltung von arbeitsschutzrechtlichen
Vorschriften, wie etwa Abstandsvor-
schriften nach der Bildschirmarbeits-
verordnung, auch die Durchführung
von Gefährdungsbeurteilungen oder die
Schulung der Arbeitnehmer.
Auch der Bereich der IT- und Te-
lekommunikationsanwendung und
-überwachung sowie die damit verbun-
denen Datenschutzthemen spielen eine
wesentliche Rolle bei den operativen
Compliance-Themen einer Personalab-
teilung. Denn durch die alltägliche E-
Mail- und Internetkommunikation am
Arbeitsplatz ist es unverzichtbar gewor-
den, Nutzungsregeln für die Anwendung
der Systeme, aber auch für die Verarbei-
tung, Nutzung und Kontrolle der daraus
gewonnenen Daten aufzustellen.
Die genannten Beispiele sind kein ab-
schließender Zuständigkeitskatalog für
Personaler. Sie zeigen aber HR-originäre
Compliance-Materien sowie deren große
Bedeutung für das Unternehmen.
DR. ANJA MENGEL
ist
Rechtsanwältin und Partnerin
bei Altenburg Fachanwälte
für Arbeitsrecht in Berlin.
ANNA KÖHN
ist Rechtsan-
wältin und Salary-Partnerin
bei Altenburg Fachanwälte
für Arbeitsrecht in Berlin.