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Ältere Arbeitnehmer
Zusammenfassung
Wird im Rahmen eines Sozialplans unter
bestimmten Voraussetzungen ein Wiedereinstellungsanspruch defi-
niert, kann darin auch geregelt werden, dass älteren Arbeitnehmern
dabei der Vorzug gegeben werden muss.
relevanz
Das Urteil stellt klar, dass bei der Gestaltung eines
Wiedereinstellungsanspruchs anspruchsberechtigte Arbeitnehmer
nicht nach den gleichen Kriterien wie bei der sozialen Auswahl im
Rahmen einer Kündigung zu bestimmen sind. Insofern wird eine
analoge Anwendung des § 1 Abs. 3 KSchG abgelehnt. Des Weiteren
ist die Entscheidung eine Auslegungshilfe für die Frage, wann eine
Diskriminierung ein „legitimes Ziel“ im Sinne des § 10 AGG ist.
Quelle
LAG Köln, Urteil vom 11.5.2012, 5 Sa 1009/10
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Personalmagazin 9/2011, Seite 56
Bufdie-Einstellung
Zusammenfassung
Die Einstellung eines Bundesfreiwilligen-
dienstleistenden, umgangssprachlich Bufdie genannt, stellt eine
mitbestimmungspflichtige personelle Maßnahme im Sinne des
§ 99 BetrVG dar.
relevanz
Das neue Bundesfreiwilligendienstgesetz hat jetzt offen-
sichtlich auch die Arbeitsgerichte erreicht. Die Ulmer Arbeitsrichter
entschieden: Wie es auch schon bei den früheren Zivildienstleisten-
den der Fall war, sind Bufdies zwar keine Arbeitnehmer, sondern
stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Gleichwohl
hat der Arbeitgeber vor der Einstellung eines Bufdies beim Betriebs-
rat die Zustimmung nach § 99 Abs. 1 BetrVG einzuholen.
Quelle
Arbeitsgericht Ulm, Beschluss vom 18.7.2012, 7 BV 10/11
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Personalmagazin 9/2012, Seite 74
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