personalmagazin 10 / 12
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Recht
_Urteilsdienst
Chat-Protokoll kann ein zulässiges Beweismittel sein
Eine Straftat gegen den Arbeitgeber ist
zweifelsohne ein Kündigungsgrund. Was
aber ist, wenn der Arbeitgeber den Be-
weis für die Straftat durch eine verbote-
ne Datenrecherche erlangt hat? Kann der
LAG Hamm hat dazu ein bemerkens-
wertes Urteil gefällt und definiert, wann
die Dokumentation einer privaten Unter-
haltung im Internet ausnahmsweise als
Beweismittel zulässig ist.
Mitarbeiter dann im Kündigungsschutz-
prozess dem Arbeitgeber gegenüber
triumphieren, weil das Arbeitsgericht
diesen Beweis, auch wenn er noch so
offensichtlich ist, ignorieren muss? Das
Urteil des monats
Aufgefallen war einem Arbeitgeber, dass über die Internet-Plattform
Ebay Produkte seines Unternehmens zu Konditionen, die weit unter
dem Großhandelspreis und dem Mitarbeiterverkaufspreis lagen,
angeboten wurden. Aufgrund einer Recherche auf dem betrieb-
lichen Server fand man daraufhin ein sogenanntes „Chat-Protokoll“,
welches einem bestimmten Mitarbeiter zugeordnet werden konnte
und auf dem sich eindeutige Hinweise auf dessen illegale „Ver-
kaufsaktivitäten“ befanden. Gegen die dann erfolgte Kündigung
legte der Arbeitnehmer Klage ein und begründete diese unter
anderem damit, dass das gefundene Chat-Protokoll vom Arbeitsge-
richt nicht als Beweis gewertet werden dürfe, denn der Arbeitgeber
habe sich ja schließlich selbst mit seiner Datenrecherche strafbar
gemacht. Das LAG bestätigte zwar, dass der Arbeitgeber mit seinen
Ermittlungen gegen Gesetze verstoßen hat, sah darin jedoch kein
Beweisverwertungsverbot, da der Mitarbeiter seinen „Verkaufs-
Chat“ über einen betrieblichen Rechner geführt hatte, der vom
Arbeitgeber ausdrücklich nur zur gelegentlichen privaten Nutzung
elektronischer Ressourcen freigegeben war. In diesen Fällen, so die
LAG-Richter, müsse ein Arbeitnehmer, „wenn er illegale Aktivitäten
gegen seinen Arbeitgeber entwickelt, bei einer derart eingeschränk-
Befristungsrecht
Zusammenfassung
Durch Tarifvertrag kann sowohl die Höchst-
dauer als auch die Anzahl der zulässigen Verlängerungen eines
sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags, abweichend von den
Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), geregelt
werden.
relevanz
Das Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit einer für die
Praxis wichtigen Ausnahmevorschrift. Auch Arbeitgeber die nicht ta-
rifgebunden sind, sollten stets in dem für sie einschlägigen Tarifver-
trag nach besonderen Befristungsmöglichkeiten fahnden, denn auch
diese Unternehmen können durch Bezugnahme auf einen solchen
Tarifvertrag derartige Ausnahmen in Anspruch nehmen.
Betriebsrat verhindert?
Zusammenfassung
Der Urlaub des Betriebsrats führt zu des-
sen zeitweiliger Verhinderung. Durch rechtzeitige Anzeige beim
Betriebsratsvorsitzenden kann diese Verhinderung aufgehoben wer-
den, wenn das Betriebsratsmitglied während des Urlaubs Betriebs-
ratstätigkeiten ausführen will.
relevanz
Auch das BAG hat bisher die Möglichkeit bejaht, dass
ein Betriebsrat selbst entscheiden kann, ob er im Urlaub weiterhin
Betriebsratstätigkeit ausübt. Neu an der Entscheidung ist, dass die
Kehrseite dieses „Wahlrechts“ darin zu sehen ist, dass der Urlaub ar-
beitsrechtlich nicht unterbrochen wird und der Tag der Betriebsrats
tätigkeit daher nicht auf den Jahresurlaub anzurechnen sei.
ten Vertraulichkeit der Privatnutzung damit rechnen, dass Spuren, die
er durch die Nutzung von elektronischen Ressourcen des Arbeitge-
bers hinterlässt, in einem Prozess gegen ihn verwendet werden“.
Bei betrieblichen Computern dürfen Arbeitgeber private Chat-Proto-
kolle des Mitarbeiters nutzen, um ihm eine Straftat nachzuweisen.
Quelle
LAG Hamm, Urteil vom 10.7.2012, 1711/10
Zum Thema ...
Personalmagazin 9/2012, Seite 78
Quelle
Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 15.8.2012, 2 Ca 147/12
Zum Thema ...
Personalmagazin 7/2012, Seite 70
Quelle
BAG, Urteil vom 15.8.2012, 7 AZR 184/11
Zum Thema ...
Personalmagazin 5/2012, Seite 73
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