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BAG nimmt sich Diplomaten vor
D
arüber wird sich schon so mancher geärgert haben: Trotz eines
Verstoßes gegen Gesetze können Personen mit Diplomatenpass
wegen ihrer sogenannten Diplomatenimmunität nicht gerichtlich
belangt werden. So auch der Attaché aus einem arabischen Königreich,
dem von seiner ehemaligen Hausangestellten vorgeworfen wurde, er habe
nicht nur keine Vergütung gezahlt, sondern sie auch ständig bedroht
und misshandelt. Den Vorwürfen konnte das Arbeitsgericht zunächst we-
gen der Immunität nicht nachgehen. Der Anwalt der Hausangestellten
hatte jedoch Geduld und legte Rechtsmittel ein. Schließlich landete das
Ganze beim BAG, welches feststellte, dass der Diplomat mittlerweile die
Bundesrepublik verlassen hat und seine diplomatischen Vorrechte damit
erloschen seien. Der „Mangel der Zuständigkeit“ sei damit nachträglich
geheilt worden. Jetzt muss die Angelegenheit vom ursprünglichen Arbeits-
gericht neu verhandelt werden. Ob und wie das Verfahren bei der vermut-
lichen Abwesenheit des Beklagten dann ausgehen wird, darauf darf man
gespannt sein (BAG, Urteil vom 22.8.2012, 5 AZR 949/11).
Die Tücken einer
Nettolohnabrede
W
enn sich ein Arbeitgeber auf die
Vereinbarung eines Nettolohns
einlässt, macht er den dann tat-
sächlich zu zahlenden Bruttobetrag unkal-
kulierbar, da die Garantie eines bestimmten
Auszahlungsbetrags letztendlich das Steu-
errisiko auf den Arbeitgeber abwälzt. Dem
wollte ein Unternehmer dadurch entgehen,
dass er den Arbeitnehmer verpflichtete, sei-
ne Steuererklärung durch einen von ihm
beauftragten Steuerberater durchführen zu
lassen. Der sollte unter anderem darauf ach-
ten, dass eine gemeinsame Ehegattenveranla-
gung gewählt werde. Als sich der Mitarbeiter
daran nicht hielt, kam es zum Rechtsstreit,
den der Unternehmer auch in der Berufungs-
instanz verlor. Derartige Vereinbarungen
seien AGB-widrig, weil sie den Arbeitneh-
mer unangemessen benachteilig-ten. Auch
die Interessen der Ehefrau bei der Frage der
Gesamtveranlagung seien bei der Inhaltskon-
trolle zu berücksichtigen (Hessisches LAG,
Beschluss vom 29.8.2011, 17 Sa 355 /11).
Verwarnung: Diplomaten bleiben meist verschont.
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