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recht
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NEWS
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
Unternehmen als unfreiwillige
Zahler für Sportunfälle
A
uch Sportvereine sind in die gesetzliche Unfallversicherung einbe-
zogen. Wegen der Häufigkeit von Sportunfällen tragen diese dabei
nicht unerheblich zu Kostensteigerungen bei, insbesondere für die
Unternehmen, die wie die Sportvereine ebenfalls jährlich durch die Ver-
waltungsberufsgenossenschaft (VBG) veranlagt werden. Insbesondere die
Zeitarbeitsbranche sieht sich hier unangemessen benachteiligt und macht
darauf aufmerksam, dass aufgrund einer speziellen Beitragsdeckelung für
Sportvereine das durch Sportverletzungen ständig ansteigende Beitragsvo-
lumen von anderen Branchen überproportional getragen werden muss. Jetzt
zeichnet sich eine Änderung für die Zukunft ab. Diese liegt entweder in einer
Verteilung der Sportlerrisiken auf alle Berufsgenossenschaften oder in einer
völligen gesetzlichen Neuregelung der Finanzierung von Sportunfällen. Wir
werden über das Thema weiter berichten.
Staatsdiener wegen mangelnder Verfassungstreue gekündigt
Dem Angestellten einer Oberfinanzdirektion, der in
einem elektronischen Rundschreiben zu Volksaufstand und Revolution aufgerufen hat, kann gekündigt werden (BAG, Urteil vom 6.9.2012).
Arbeitgebererstattungen für Auszubildende
Für Azubis gelten die gleichen Lohnsteuer-Regelungen wie für reguläre Mitar-
beiter. Dies bedeutet, dass auch diese von der 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze profitieren können.
News des Monats
+ + + A k t u e l l e N ews + + + H i n t e r g r ü n d e + + + t ä g l i c h u n t e r
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Datenschutzgesetz immer noch in der Warteschleife
Der erste Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz liegt
seit Sommer 2010 vor. Bis heute ist immer noch unklar, ob, in welcher Form und wann das neue Gesetz in Kraft treten wird.
EU-Recht geändert
Die neue Verordnung (EU) Nr. 465/2012 vom 22. Mai 2012 ist zu beachten. Dadurch werden einige Regelungen zur
Bestimmung des anwendbaren Rechts bei Personen geändert, die gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten eine Beschäftigung ausüben.
Elektronischer UV-Lohnnachweis erneut verschoben
Da die Qualität der elektronischen Entgeltmeldungen immer noch
nicht ausreichend ist, bleibt die Pflicht weiterhin bestehen, den Lohnnachweis zur Unfallversicherung in Papierform zu erbringen.
Als der Begriff des Trinkgelds entstand,
nahm man die Bezeichnung noch wört-
lich. So wurden derartige Zahlungen als
„kleinere Geldsumme für außer der Regel
geleistete Dienstverrichtung zum Vertrin-
ken“ bezeichnet, mitunter auch „Biergeld“
genannt. Heute erklärt § 107 Abs. 3 Satz
2 der Gewerbeordnung: „Trinkgeld ist ein
Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche
Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich
zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten
Leistung zahlt.“ Auch wenn es Berufe geben
soll, bei denen die großzügige Zahlung von
Trinkgeld die überwiegende Vergütung für
den Job darstellt, darf dies nicht Gegenstand
einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung
sein, denn § 107 Gewerbeordnung regelt
gleichzeitig: „Die Zahlung eines regelmä-
ßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die
Fälle ausgeschlossen werden, in denen der
Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten
ein Trinkgeld erhält.“ Mit anderen Worten:
Arbeitgebern bleibt nur, angesichts dieser
Aufstockung des Arbeitslohns neidisch auf
ihre Mitarbeiter zu blicken. Neidisch nicht
zletzt deswegen, weil Einkünfte durch
Trinkgelder ausdrücklich und in der Höhe
unbegrenzt steuerfrei sind. Ein Privileg, das
ein selbstständiger Unternehmer offiziell für
sich nicht in Anspruch nehmen darf.
Der Sinn des „Biergelds“
Nachgelesen
Unfallrisiko beim Sport: Die Kosten werden auch von den Unternehmen getragen.
© picture alliance / dpa