Seite 68 - personalmagazin_2012_05

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personalmagazin 05 / 12
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Eingliederungsförderung ausgebaut
GESETZ. Die Bundesregierung setzt weiter offensiv auf den Abbau der
Arbeitslosigkeit und hat die bestehenden Förderungsinstrumente erweitert.
D
en Gang zur staatlichen Ar-
beitsvermittlung sehen ak-
tuell viele Unternehmen von
vornherein als untauglichen
Versuch an. Sie gehen davon aus, dass
angesichts des Fachkräftemangels mit
Rückmeldungen von qualifizierten Be-
werbern ohnedies nicht zu rechnen sei.
Vergessen wird dabei oft, dass es immer
noch eine nicht unerhebliche Anzahl Ar-
beitsloser gibt, die zwar nicht auf Anhieb
den Erwartungen der Stellenprofile ent-
sprechen mögen, die aber durch gezielte
Maßnahmen durchaus der gewünschten
Stellenbesetzung entsprechen können.
Mit einem neuen Gesetz wurden die
dafür bereits vorhandenen Instrumente
nicht nur neu strukturiert, sondern es
wurden auch interessante Neuerungen
eingeführt. Für Arbeitgeber kann sich
daher ein Anruf bei der Arbeitsagentur
oder dem Jobcenter lohnen, um bei-
spielsweise über den Weg einer geför-
derten Schulungsmaßnahme Defizite bei
Bewerbern selbst auszugleichen.
Von
Thomas Muschiol
(Red.)
Übersicht
Maßnahme
Neu ab 1.4.2012
Gründungszuschuss
Vollständige Umwandlung in eine Ermessensleistung. Änderung der Anspruchsvoraussetzungen: 150 Tage Alg-Anspruch
1. Phase: 6 Monate statt 9 Monate Alg zuzüglich 300 Euro; 2. Phase: 9 Monate statt 6 Monate 300 Euro
Förderung aus dem
Vermittlungsbudget
Unterstützung der Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung durch Übernahme der angemessenen
Kosten. Keine Änderungen zum bisher geltenden Recht
Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung
Neben der Beauftragung von (zugelassenen) Trägern im Rahmen einer Vergabe wird künftig die Ausgabe von Aktivierungs- und
Vermittlungsgutscheinen (AVGS) für zugelassene Maßnahmen ermöglicht.
Die Regelungen zum Vermittlungsgutschein wurden weiterentwickelt und als dauerhafte Ermessensleistung für alle Arbeitsuchen-
den in die Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung integriert. Für die Bezieher von Arbeitslo-
sengeld gibt es einen Rechtsanspruch auf einen AVGS zur Vermittlung in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nach sechs
Wochen Dauer der Arbeitslosigkeit
Einstiegsqualifizierung
Die Einstiegsqualifizierung wird inhaltlich unverändert fortgeführt
Förderung von Arbeitsverhältnissen Neuer Zuschuss an Arbeitgeber bei Einstellung Langzeitarbeitsloser in Höhe bis zu 75 Prozent für die Dauer bis zu zwei Jahren
Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen
Förderung betrieblicher Praktikaphasen bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen „in angemessenem Umfang“ – keine
Beschränkung mehr auf die Hälfte der vorgesehenen Maßnahmedauer
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Hilfen jetzt auch bei Zweitausbildung möglich, wenn diese für die Integration erforderlich ist
Eingliederungszuschuss
Zusammenfassung und Vereinheitlichung der zahlreichen Rechtsgrundlagen für eine Förderung mit Eingliederungszuschuss
Eingliederungszuschuss
für Ältere
Der Eingliederungszuschuss für Ältere wird befristet beibehalten, allerdings ohne Mindesthöhe und -dauer
Berufsausbildung in
außerbetrieblichen Einrichtungen
Zulassung von betrieblichen Ausbildungsphasen bei außerbetrieblicher Berufsausbildung „in angemessenem Umfang“,
Wegfall der bisherigen Beschränkung auf sechs Monate je Ausbildungsjahr
Die in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen sind nur ein Ausschnitt aus zahlreichen Förderungsmöglichkeiten. Einen Überblick über sämtliche
Fördermöglichkeiten finden Sie unter
EINGLIEDERUNG