Seite 62 - personalmagazin_2012_05

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Dieser Rechtssatz beschreibt, dass die
Durchsetzung eines Anspruchs nicht auf
eigene Faust möglich ist. Was passieren
kann, wenn man sich nicht daran hält,
zeigt das Urteil des LAG Köln. Ein Arbeit-
ZUSAMMENFASSUNG
Die gesetzliche Regelung, Ansprüche auf Ent-
schädigung oder Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbe-
handlungsgesetz innerhalb von zwei Monaten geltend zu machen,
ist mit dem europäischen Recht vereinbar.
RELEVANZ
Die Fristenregelung für AGG-Klagen nach § 15 Abs. 4
AGG ist seit Bestehen des Gesetzes immer wieder angegriffen
worden. Dies mit der Begründung, dass dies in der europäischen
Diskriminierungsrichtlinie keine Grundlage habe und den Diskrimi-
nierungsopfern die Ausübung ihrer Rechte in übermäßiger Weise
erschwere.
Der 8. Senat des BAG hat jetzt Klartext gesprochen und diese Ein-
wände zurückgewiesen. Daneben gibt das Urteil wichtige Hinweise
für die Berechnung der Frist. Diese beginnt in der Regel mit Erhalt
des Ablehnungsschreibens zu laufen, soweit der Bewerber damit
Kenntnis von den Indizien seiner Benachteiligung bekommen hat.
Quelle
BAG, Urteil vom 15.3.2012, 8 AZR 160/115
Zum Thema ...
Personalmagazin 2/2012, Seite 64
AGG-Klage muss fristgerecht sein
Quelle
Hessisches LAG, Urteil vom 29.1.2012, 19 Sa 1480/11
Zum Thema ...
Personalmagazin 7/2011, Seite 58
Mitarbeiterdaten auf Homepage löschen
ZUSAMMENFASSUNG
Das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene
Guthaben des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nur mit Minus-
stunden verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkon-
tos zugrunde liegende Vereinbarung die Möglichkeit dazu eröffnet.
RELEVANZ
in der Praxis sind Arbeitszeitkonten, die Plus- und Minus-
stunden regeln, von hoher Bedeutung. Sofern in den zugrunde lie-
genden Arbeitsverträgen beziehungsweise Betriebsvereinbarungen
oder Tarifverträgen nicht geregelt ist, dass Fehlstunden jedweder
Art über das Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden können, ist eine
einseitige Saldierung nicht möglich. Im vorliegenden Fall hatte sich
die tarifvertragliche Wochenarbeitszeit zuungunsten des Arbeitneh-
mers geändert. Diese Änderung durfte nach Ansicht des Bundesar-
beitsgerichts nicht über das Instrumentarium des Arbeitszeitkontos
ausgeglichen werden.
Quelle
BAG, Urteil vom 21.3.2012, 5 AZR 676/11
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Personalmagazin 1/2012, Seite 66
ZUSAMMENFASSUNG
Wird einem gekündigten Arbeitnehmer der
ihm zur Verfügung gestellte Pkw ohne seine Einwilligung wegge-
nommen, ist dies verbotene Eigenmacht nach § 861 Abs. 1 BGB.
RELEVANZ
Das Urteil zeigt einmal mehr, dass es dem Arbeitgeber,
unabhängig davon, ob er im Recht ist, verboten ist, durch eigene
„Vollstreckungsmaßnahmen“ vollendete Tatsachen zu schaffen. Im
vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber die Auffassung vertreten,
dass ein Geschäftsführer nach seiner Kündigung keinen Anspruch
auf private Nutzung des Geschäftswagens mehr hatte. Er blockierte
das Fahrzeug, als es auf dem Betriebsgelände abgestellt war. Das
LAG befand: „Das Blockieren des Fahrzeugs stellt sich als Besitzent-
ziehung beziehungsweise
Besitzstörung gegenüber
dem Arbeitgeber und da-
mit als verbotene Eigen-
macht nach § 861 Abs. 1
BGB dar.“ Mit einer einst-
weiligen Verfügung konnte
der Geschäftsführer daher
„die Wiedereinräumung
des Besitzes“ verlangen.
Quelle
LAG Köln, Urteil vom 26.1.2012, 10 Ta 5/12
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Personalmagazin 10/2007, Seite 81
geber hatte kurzerhand einen Dienstwa-
gen beschlagnahmt, zu dessen Nutzung
sein Mitarbeiter seiner Meinung nach
nicht mehr berechtigt war. Die Richter
stellten klar: Er hätte es zunächst dulden
Dulde und liquidiere
müssen und später liquidieren – sprich
Schadensersatz verlangen – können.
Jetzt blieb ihm nur ein verlorener Pro-
zess und die Pflicht zur „vorläufigen He-
rausgabe des Fahrzeugs“.
ZUSAMMENFASSUNG
Erscheinen auf einer Firmen-Website nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Daten und Fotos des Mit-
arbeiters, so verletzt dies dessen Persönlichkeitsrecht.
RELEVANZ
Das Urteil des LAG sollte Anlass für die Personalabtei-
lungen sein, bei ausscheidenden Mitarbeitern eine zusätzliche Rou-
tine einzuführen. Diese sollte in einem Homepage-Check bestehen
und sicherstellen, dass nach Ausscheiden des Mitarbeiters dessen
Daten gelöscht werden.
RECHT
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URTEILSDIENST
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personalmagazin 05 / 12
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Kein Selbsthilferecht bei Dienstwagenrückgabe