53 · Immobilienwirtschaft · 03 / 2026 Menschen & Märkte Als Büro genutzte Wohnungen umhört, merkt allerdings schnell, dass dieses Thema kaum eine Rolle spielt. Nicht etwa, dass die Zweckentfremdung von Wohnraum nicht ein heißes politisches Eisen wäre – doch dabei geht es fast immer um die Kurzzeitvermietung von möblierten Wohnungen über Airbnb und andere Plattformen, der zahlreiche Städte mit ihren Zweckentfremdungsverbotssatzungen den Kampf angesagt haben. EKLATANTER MANGEL AN ZAHLEN Ein genauerer Blick zeigt jedoch, dass die Zweckentfremdungsverbotsgesetze der Länder und die darauf aufbauenden Zweckentfremdungssatzungen der Kommunen meist auch gewerbliche Nutzungen erfassen. Laut der Münchner Zweckentfremdungsverbotssatzung beispielsweise liegt Zweckentfremdung unter anderem dann vor, „wenn der Wohnraum zu mehr als 50 v. H. der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird“. Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz zählt zur Zweckentfremdung unter anderem „die Verwendung TEXT Christian Hunziker WOHNUNG WIRD BÜRO WIRD WOHNUNG? Leerstehende Büros sollen in Wohnungen umgewandelt werden! Das fordern Politiker ebenso wie Mietervertreter. Gleichzeitig werden in Großstädten jedoch zahlreiche Wohnungen als Büros, Arztpraxen oder Anwaltskanzleien genutzt. Wäre es da nicht naheliegend, diese Einheiten wieder ihrem ursprüng- lichen Wohnzweck zuzuführen und damit einen Beitrag zum ABBAU DES BÜROLEERSTANDS zu leisten? Doch weder die Kommunen noch die Immobilienbranche scheinen dieses Potenzial zu erkennen. „Gewerbe zu Wohnen“: So heißt das Programm, das das Bundesbauministerium im April gestartet hat. Es verfolgt das Ziel, aus leerstehenden Büros Wohnungen zu machen, die in den deutschen Ballungsräumen bekanntlich dringend gesucht werden. Ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit steht dafür zur Verfügung. „Damit“, sagt Bundesbauministerin Verena Hubertz, „geben wir ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance.“ Aus dem Blick gerät dabei, dass in den Großstädten mit ihrer sich immer weiter zuspitzenden Wohnungsknappheit eine paradoxe Situation zu erkennen ist: Nicht wenige Wohnungen stehen für Wohnzwecke nicht zur Verfügung, weil sie – oft seit Jahrzehnten – von Arztpraxen, Büros und Anwaltskanzleien genutzt werden. Wäre es da volkswirtschaftlich nicht viel sinnvoller, diese gewerblich genutzten Wohnungen wieder ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen und damit gleichzeitig den wachsenden Büroleerstand abzubauen, als mit großem finanziellem Aufwand leerstehende Büros zu Wohnungen umzubauen? Wer sich in deutschen Großstädten 1 BERLIN ODER ERFURT? Ob diese repräsentative Fläche als Büro genutzt werden darf, richtet sich auch nach der Kommune G
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