1 86 · Immobilienwirtschaft · 04 / 2025 Es ist eine Binsenweisheit: Zuverlässige Arbeitskräfte werden in Deutschland dem Anschein nach immer seltener. Ein guter Grund für den Arbeitgeber, über die Förderung des betrieblichen Klimas nachzudenken. Und hier reichen schon Kleinigkeiten wie beispielsweise Geschenke zu besonderen Anlässen, der kostenlose Kaffee im Büro oder eine Fort- oder Weiterbildung aus. SACHGESCHENKE BIS ZU 60 EURO STEUERFREI Sachgeschenke an Arbeitnehmer sind grundsätzlich als so genannte „Aufmerksamkeiten“ steuerfrei, wenn sie dem Arbeitnehmer angen immer am Ereignis. Im Laufe eines Jahres kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mehrere steuerfreie Geschenke machen – vorausgesetzt, es handelt sich jeweils um einen besonderen persönlichen Anlass und der Wert der einzelnen Zuwendung überschreitet nicht 60 Euro brutto. Ein Beispiel: Geburtstag und Geburt. Frau Müller ist seit mehreren Jahren im Unternehmen tätig. Zum Geburtstag im Januar erhält sie ein Präsent in Form eines hochwertigen Buchs und einer Schachtel Pralinen im Gesamtwert von 45 Euro (inkl. USt). Im März schenkt ihr der Arbeitgeber zur Geburt ihres Kindes einen liebevoll zusamTEXT Jörg Wilde, Dipl.-Verwaltungswirt (FH) KLEINE GESCHENKE ERHALTEN DIE FREUNDSCHAFT Mitarbeitende motivieren und dabei STEUERN SPAREN – das ist gar nicht so schwierig. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann wertschätzende Aufmerksamkeiten an Mitarbeitende für Sie als Arbeitgeber eine Betriebsausgabe mit dem umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzug bleiben. lässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden (R 19.6 Abs. 1 LStR). Dazu zählen etwa: Geburtstage, Hochzeiten, Geburt eines Kindes, Jubiläen, Weihnachten. Die Sachzuwendung darf dabei nicht aus Geld bestehen. Auch Gutscheine oder Geldkarten können – unter bestimmten Voraussetzungen – als Sachbezug gewertet werden. Damit die Steuerfreiheit greift, darf der Wert der Sachzuwendung 60 Euro nicht überschreiten. Wird der Wert überschritten, entfällt die Steuerfreiheit. Der Sachbezug ist dann zu versteuern. Diese Art der Sachgeschenke ist nicht zahlen- oder summenmäßig begrenzt. Sie hän1 GESCHENKE Sachgeschenke an Mitarbeitende zu besonderen Anlässen sind nicht zahlen- oder summenmäßig begrenzt
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