Immobilienwirtschaft 4/2025

19 · Immobilienwirtschaft · 04 / 2025 Um Wohnungsbau zu beschleunigen und zu vereinfachen sowie Baukosten zu reduzieren, arbeiten Bund, Länder und Kommunen daran, den rechtlichen Rahmen und die Praxis von Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter zu verbessern. Seit gut zwei Jahren ist hier eine gewisse Dynamik zu erkennen, ausgelöst u. a. durch das Bündnis für Wohnen, den Beschleunigungspakt von Bund und Ländern vom November 2023 sowie durch mehrere Beschlüsse und Positionspapiere der Bauministerkonferenz. Das Bauordnungsrecht liegt in alleiniger Zuständigkeit der Bundesländer mit ihren Landesbauordnungen. Manche Länder orientieren sich an der Musterbauordnung, andere gehen in Teilbereichen eigene Wege, sodass trotz Bestrebungen zur Vereinheitlichung unterschiedliche Detailregelungen in den Landesbauordnungen zu finden sind. Mit den Beschlüssen der Bauministerkonferenz vom November 2023 wurde die Musterbauordnung in einigen relevanten Bereichen weiterentwickelt. Die Kompetenz für das Baugesetzbuch liegt beim Bund, wobei der Bundesrat bei Anpassungen mitentscheidet. Um Planungsprozesse zu beschleunigen und zu vereinfachen sowie innerhalb des Siedlungsbereichs dichter bauen zu können, hat die neue Bundesregierung den bereits von der Ampel entworfenen Bau-­ Turbo nun rasch in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Mit der Novelle werden die Möglichkeiten zur Abweichung von Festsetzungen in Bebauungsplänen sowie zu Befreiungen vom Einfügungsgebot im Siedlungsbereich ohne Bebauungsplan erweitert. Herzstück ist die zeitlich befristete Sonderregelung des Paragrafen 246e: Mit Zustimmung der Kommune ist eine Bebauung bislang unbeplanter Gebiete auch ohne aufwendigen B-Plan möglich. Die europarechtlichen Bestimmungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung sind jedoch weiterhin einzuhalten, sodass nur für Flächen unter zwei Hektar komplett auf eine Prüfung der Umweltauswirkungen verzichtet werden kann. Außerdem wird die Zustimmung der Gemeinde ohne fachplanerische und städtebauliche Begründung und Abwägung (und auch politische Beschlussfassung) kaum rechtssicher möglich sein, da weiter der Grundsatz einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gilt. Entscheidend bleiben deshalb auch weiterhin effiziente, rechtssichere und politisch akzeptierte Planungs- und Genehmigungsprozesse auf kommunaler Ebene. Mit den Ausnahmen des Bau-Turbos und den Entschlackungen des Bauordnungsrechts haben die Kommunen nun mehr Möglichkeiten, diese Prozesse zu beschleunigen, und Bauherren müssen teils geringere Anforderungen erfüllen. In fast allen Bundesländern werden Baugenehmigungen – mit Ausnahme von Sonderbauten und Wohnhochhäusern – im vereinfachten Verfahren erteilt. Damit wird nur mehr die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit geprüft, nicht jedoch die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorgaben. Ebenso besteht in fast allen Ländern die Genehmigungsfiktion. Damit gilt eine Genehmigung ein bis drei Monate nach Einreichen des Bauantrags als automatisch erteilt. Eine Analyse von CHRISTIAN HUTTENLOHER, Generalsekretär des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. WOHNUNGSBAU IM FÖDERALEN KOMPETENZGEFÜGE FAST ÜBERALL GILT EINE GENEHMIGUNG EIN BIS DREI MONATE NACH EINREICHEN DES BAUANTRAGS ALS AUTOMATISCH ERTEILT Mit einer hohen Expertise über alle Funktionen des Finanzierungsprozesses von gewerblichen Immobilien hinweg, einem grenzüberschreitenden Ansatz und einer engen Zusammenarbeit mit Finanzierungspartnern realisiert die pbb komplexe gewerbliche Finanzierungen. Partnerschaftlich unterstützen wir Ihre Immobilieninvestitionen und Immobilienentwicklungen. Immobilienfinanzierung so einzigartig wie Ihr Immobilienprojekt. Überragende Projekte. Überragende Finanzierungen. pfandbriefbank.com Besuchen Sie uns auf der EXPO REAL Stand B1.420

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