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9.2016
Eine fünf Meter hohe Fahne
von „Borussia Dortmund“ ist
keine Werbung für ein börsen-
notiertes Unternehmen. Der
Fußballfreund bringt nur seine
innere Verbundenheit mit dem
BVB zum Ausdruck. Deshalb
kann die Fahne bleiben.
Verwaltungsgericht Arnsberg,
Urteil v. 15.07.2013, 8 K 1679/12
PLASSMANNS BAUSTELLE