Herausgegeben vom VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Betriebskosten
aktuell
Ausgabe 4 · Dezember 2014
Herr Dr. Heincke, was bedeutet das für die
Wohnungswirtschaft?
Ganz praktisch bedeutet es, dass bis spätestens
Anfang 2015 jeder Haushalt zusätzlich mit Bio- und
Wertstofftonne ausgestattet sein sollte. Da jedoch
viele Müllplätze bereits an der Kapazitätsgrenze sind,
bedeutet das mitunter Investitionskosten für die
Wohnungswirtschaft. Die muss gegebenenfalls die
Schaufel in die Hand nehmen, teilweise muss umfas-
send überplant werden. Gerade in innerstädtischen
Lagen ist allerdings weder das Eine noch das Andere
möglich. Vielerorts reicht die Optimierung der Behäl-
terauslastung, da liegt teilweise großes Potential. Das
funktioniert aber nur mit gut informierten Bewoh-
nern nachhaltig und verlangt nach professioneller
Bewirtschaftung. Insgesamt hat die Wohnungswirt-
schaft diese Herausforderungen aber angenommen,
wenngleich es derzeit in einigen Ländern noch an der
Biotonnenversorgung hapert.
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz
macht auch das Leben für viele Bewohner
komplizierter, fungiert im Umkehrschluss
jedoch als Motor für Dienstleistungen im
Bereich Abfall.
Abfallmanagement ist, sofern professionell
umgesetzt, Teil der Lösung und nicht Nutznießer
der zunehmenden Komplexität. Schon die ganz
klassischen Elemente - Beratung, Nachsortierung und
Reinigung – können dabei helfen, den vermeintlichen
Mehraufwand für jeden Einzelnen in einen Vorteil zu
verwandeln. Der Punkt ist ja der: Letztlich haben jetzt
alle Haushalte die Chance, mehr Wertstoffe in den
passenden und im Wesentlichen kostenfreien Behälter
zu werfen, statt in die kostenpflichtige Restmülltonne.
Das ist in Zeiten von Betriebskosten als „Zweite Miete“
überaus bemerkenswert, benötigt aber oftmals, wie
erwähnt, professionelle Hilfestellung. Der Erhalt von
Rohstoffen ist im Übrigen kein kurzlebiger Zeitgeist
sondern eine Zukunftsaufgabe, deren Lösung direkt
über Lebensstandard und Wohlstand entscheidet.
Recycling ist keine Frage nach dem Ob, sondern nach
dem Wie.
Abfallmanagement kostet Geld, ein
weiterer Posten in den allerorts ohnehin
stark steigenden Betriebskosten.
Die Innotec arbeitet zumeist einsparfinanziert.
Restmüll ist im Allgemeinen die einzig maßgebliche
Abfallfraktion, deren Bereithaltung und Abfuhr dem
Endverbraucher Geld kostet. Funktioniert unsere
Dienstleistung, benötigen wir weniger Restmüllbe-
hälter und reduzieren dabei diese Kosten. Aus einem
Teil dieses Deltas finanzieren wir unsere dreizügige
Dienstleistung und diverse weitere Module, wie etwa
die Abfallschleuse. Sparen wir keine Restmüllkosten,
verdienen wir kein Geld.
Interview mit Dr. Sven Heincke
Ab 1. Januar 2015 höhere
Wertstofferfassungsquote
Das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt ab dem
1. Januar 2015 eine von 63 auf 65% erhöhte Wertstofferfassungsquote
vor. Zu den Konsequenzen für die Wohnungswirtschaft drei Fragen an
Dr. Sven Heincke, Geschäftsführer der Innotec Abfallmanagement GmbH.
Quelle: Innotec
Verteiler messen nicht
Heizkostenverteiler müssen nicht geeicht werden
Heizkostenverteiler sind keine Messgeräte und unterliegen damit nicht
der Eichpflicht. Für die meisten nichts Neues, trotzdem müssen sich
Gerichte auch mit dieser Frage beschäftigen: Müssen Heizkostenverteiler
geeicht werden? Ein Mieter wollte die Heizkostennachforderung seines
Vermieters u.a. deswegen nicht begleichen, weil die Heizkostenvertei-
ler nicht geeicht seien. Das Amtsgericht Pankow-Weißensee beschied
dem beklagten Mieter genauso kurz wie schlüssig, dass es sich bei den
Heizkostenverteilern um Verteiler und nicht um Messgeräte handelt.
Verteiler werden jedoch nicht geeicht (Urteil vom 1. Juli 2014 – 9 C
58/14, DAS GRUNDEIGENTUM 2014, S. 1143). Das zutreffende Urteil
des Amtsgerichts geht zu Recht davon aus, dass Heizkostenverteiler nicht
die verbrauchte Wärmemenge messen, sondern nur einen Verhältnis-
wert anzeigen. Solche Geräte sind nicht eichpflichtig (so z.B. Lammel in
Schmidt-Futterer, 11. Aufl., § 5 HeizKV Rn. 4).
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12|2014
ENERGIE UND TECHNIK