Personalmagazin bAV Spezial 12/2026

Kein Zeitdruck für Wechsler Von Kay Schelauske Ab 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente als gefördertes Vorsorgeprodukt – mit höheren Renditechancen, geringeren Kosten und ohne Kapitalgarantie. Wechseln ist möglich, aber nicht verpflichtend. Der Artikel zeigt, für wen ein Umstieg sinnvoll ist – und für wen nicht. 2027 geht’s los. Dann startet das Altersvorsorgedepot und wird die viel geschmähte Riester-Rente ablösen. Abzuwarten bleibt jetzt nur das Ausmaß, in dem der Wechsel vollzogen wird. Die Vorbereitungen für das neue Förderprodukt in der privaten Altersvorsorge, der dritten Rentensäule, laufen in den Maschinenräumen der Produktanbieter längst auf Hochtouren. Banken, Lebensversicherer, Fondsgesellschaften, Online-Depot- anbieter und Neobroker wollen allesamt mitmischen, wenn die neue „Förderrente“ bundesweit ausgerollt wird. Noch gibt es eine Reihe offener Fragen, gerade mit Blick auf das vorgesehene staatliche Standarddepot. Denn erstmals können Konsumenten mittels einer vom Bund organisierten Standardanlage vorsorgen, die in zwei Fonds investieren und mit Effektivkosten von maximal einem Prozent pro Jahr einhergehen soll. Die Produktanbieter sind trotzdem verpflichtet, eine vergleichbare Standardvariante zu offerieren. In beiden Fällen sollen Menschen, die keine tieferen Finanzmarktkenntnisse haben oder sich nicht um die Kapitalanlage kümmern wollen, ein kostengünstiges und einfaches Vorsorgeprodukt erhalten. Folgerichtig soll auch ein digitaler Vertragsabschluss möglich sein. Der wichtigste Vorteil ist ein anderer: Zugunsten deutlich höherer Renditechancen kann auf Kapitalgarantien verzichtet werden – trotz erneut üppiger Unterstützung vom Staat. bis knapp ein Viertel aller Riester-Sparer. Sie werden vermutlich nicht lange mit einem Wechsel in die neue Vorsorgewelt zögern. Zeitdruck haben sie nicht. Bestandsschutz für Riester Fakt ist: Riester-Renten haben Bestandsschutz. Jeder kann wechseln, muss es aber nicht. Automatische Kündigungen oder Umwandlungen finden nicht statt, informiert auch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Doch es wird mit Beginn des nächsten Jahres keine Neuabschlüsse geben. Lohnt sich aber in jedem Fall ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot? Pauschale Antworten gibt es nicht, weil immer der Einzelfall zählt. Gleichwohl gibt es einige praktische Leitplanken. Interessant kann die neue Förderwelt nach Einschätzung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor allem für junge Leute sein. Denn sie können Renditechancen an den Aktienmärkten dank eines langen Anlagehorizonts bestmöglich nutzen. Auch Selbstständige werden genannt, da sie bisher keinen Zugang zur Förderung haben, was sich jedoch mit der geplanten Einbindung in die Gesetzliche Rentenversicherung ändern würde. Allerdings wäre es dann ratsam, die Förderung im Rahmen der Basisrente der neuen Option gegenüberzustellen – um sich dann für das lukrativere Modell zu entscheiden. Die staatlichen Förderungen basieren auf einer Grundzulage, deren Höhe sich nach den jährlichen Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot richtet. Erreichen die Beitragszahlungen 1.800 Euro im Jahr, gewährt der Staat den Höchstbetrag von 540 Euro, ansonsten anteilig weniger. Ähnlich sieht es bei der Kinderzulage aus: Vorsorgesparer erhalten jährlich maximal 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind. Väter oder Mütter, die bereits 25 Euro pro Monat leisten, würden diesen Höchstbetrag erzielen. Unter 25-jährige Starter kassieren vom Staat zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro, und im Rahmen der Jahressteuererklärung ist noch eine zusätzliche Steuerersparnis möglich. Diese Fördersystematik dürfte RiesterSparern bekannt vorkommen. Nach offiziellen Angaben gibt es nach wie vor rund 14,7 Millionen Riester-Verträge, zwei Drittel davon sind Versicherungen, der Rest Investmentfonds-, Bank- und Wohn-Riester-Verträge. Bemerkenswert: Die jüngste Statistik aus dem vergangenen Jahr weist für 2022 einen Median für die Gesamtförderquote – also den Anteil der Förderungen an den Gesamtzahlungen – bei Männern von 32,1 Prozent und bei Frauen von 42,7 Prozent aus. Folgerichtig und um Rückzahlungen von Zulagen und Steuervorteilen zu vermeiden, haben unzufriedene Riester-Sparer ihren Vertrag nicht gekündigt, sondern beitragsfrei gestellt. Genau genommen macht das ein Fünftel 22 Betriebliche Altersversorgung personalmagazin bAV Foto: Daniel Gebhart de Koekkoek / Connected Archives

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