17 Rentenreform Die betriebliche Altersversorgung soll künftig mehr Menschen erreichen und einen größeren Beitrag zum Alterseinkommen leisten. Darin sind sich Politik, Wissenschaft und Versicherungswirtschaft einig. Doch was macht eine tatsächlich zukunftsfeste bAV aus? Ein Blick über die Reformvorschläge hinaus. Das Idealbild kennt jeder: Drei solide Pfeiler tragen die Altersvorsorge – die gesetzliche, die betriebliche und die private Säule. Das vermittelt Standhaftigkeit und Verlässlichkeit. Allerdings beginnt diese schöne Konstruktion zu bröckeln, wenn man bedenkt, dass viele Menschen diese Säulen gar nicht angemessen für sich aufbauen können. Und selbst dann ist am Ende ein ordentliches Dach über dem Kopf noch nicht garantiert. Genau darum geht es bei der Zukunft der betrieblichen Altersversorgung: Sie muss mehr Menschen erreichen und ihnen eine Zusatzrente verschaffen, die ihren Namen verdient. Dafür hat die Alterssicherungskommission im Juni 2026 ihre Empfehlungen zur Zukunft der Altersvorsorge vorgelegt. Als politische Zielgröße benennt sie eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern im Mehrsäulensystem – gemeint ist das Zusammenspiel der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Für die bAV selbst finden sich in den Zukunftsempfehlungen der Kommission genau zwei Vorschläge: ein Sozialpartnerdialog, der noch geführt werden soll, und ein Bürokratieabbauplan, der noch aussteht. Wie beides konkret umgesetzt werden soll, lässt der Bericht offen. Zwei Vorschläge, viele offene Fragen Scharfe Kritik an den nur vage gehaltenen Empfehlungen übt die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, Aba. „Der Sozialpartnerdialog muss zum Reformmotor werden – nicht zur Warteschleife“, sagt Beate Petry, Vorsitzende der Aba. Er dürfe nicht in allgemeinen Fensterreden enden. Notwendig seien konkrete Vorschläge, die von den Sozialpartnern gemeinsam getragen werden und anschließend zügig in ein Gesetzgebungsverfahren münden. Die Kernfrage lautet deshalb: Wohin soll sich die bAV in Deutschland entwickeln? Dabei geht es um die Verbindlichkeit der Teilnahme, die Finanzierung sowie den Umgang mit Chancen und Risiken. Für HR bestimmt das, welche Leistungen Unternehmen in Zukunft anbieten, wie sie diese finanzieren und wie sie diese kommunizieren. Die Aba drängt auf Tempo Die Aba setzt auf Veränderungen an mehreren Stellen. In einer aktuellen Mitteilung fordert der Fachverband rechtssicher weiterentwickelte betriebliche Opt-out-Modelle, eine wirksamere Geringverdienerförderung, flexiblere Garantien sowie weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung. Besonders im Blick der Aba stehen bislang unzureichend erreichte Gruppen: kleine und mittlere Unternehmen, nicht tarifgebundene Betriebe, Branchen mit geringem Organisationsgrad sowie Beschäftigte mit niedrigen Einkommen. Die Entwicklungsrichtung einer zukunftsfähigen bAV ist aus Sicht der Aba klar: leichterer Zugang, wirksamere Versorgung und weniger Verwaltungsaufwand. Und nachvollziehbar: Ein einfaches Angebot nutzt wenig, wenn die Beiträge keine nennenswerte Zusatzrente ermöglichen. Eine leistungsfähige Lösung bleibt wiederum begrenzt wirksam, wenn sie vor allem diejenigen erreicht, die ohnehin gut abgesichert sind. Bürokratieabbau steht bereits auf der Agenda der Alterssicherungskommission. Die Aba geht weiter und fordert zusätzlich mehr Rechtssicherheit – als Voraussetzung dafür, dass Unternehmen bAV-Lösungen dauerhaft planen und verlässlich anbieten können. Dieses Ziel wird sich an der Praxis messen lassen müssen. Einfachheit entsteht nicht alleine durch Digitalisierung. HR braucht klare Zuständigkeiten und Abläufe, die auch bei Teilzeit, Unterbrechungen und Arbeitgeberwechseln funktionieren. Der Weg zur besseren Verbreitung Hinsichtlich eines verbesserten Zugangs der Arbeitnehmenden zur betrieblichen Altersversorgung steht eine Grundsatzfrage an:
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