11 BAG-Urteile 2025 Dem BAG genügte der vom Arbeitgeber vorgelegte Einlieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens, aus dem neben dem Datum und der Uhrzeit der Einlieferung die Postfiliale und die Sendungsnummer ersichtlich waren, zusammen mit einem vom Arbeitgeber im Internet abgefragten Sendungsstatus, nach dem die Sendung an einem bestimmten Datum zugestellt worden war, nicht für einen Beweis des ersten Anscheins, dass das Kündigungsschreiben der Arbeitnehmerin tatsächlich zugegangen war. Erforderlich wäre vielmehr der Auslieferungsbeleg gewesen, um die erfolgte Zustellung beweisen zu können. BAG, Urteil vom 30.1.2025, Az. 2 AZR 68/24 Zugang einer Kündigung durch Einwurf-Einschreiben Bei Freistellung während der Kündigungsfrist muss kein neuer Job angenommen werden Mitarbeitende, die der Arbeitgeber nach einer ordentlichen Kündigung von der Arbeit freistellt, handeln in der Regel nicht böswillig, wenn sie nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingehen und mit dem erzielten Verdienst, den sie sich auf das weitergezahlte Gehalt anrechnen lassen müssen, den finanziellen Schaden des bisherigen Arbeitgebers begrenzen. BAG, Urteil vom 12.2.2025, Az. 5 AZR 127/24 Derzeitige Rechtslage gibt einer Gewerkschaft kein digitales Zugangsrecht zum Betrieb Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass Arbeitgeber zwar gewisse Informations- und Werbemaßnahmen der Gewerkschaften während der Arbeitszeit – auch auf digitalem Wege – dulden müssen. Der 1. Senat verneint aber auf Basis der derzeit geltenden Rechtslage einen Anspruch der Gewerkschaft auf Herausgabe betrieblicher E-Mail-Adressen, Einbindung in betriebliche Kommunikationsnetzwerke und die Verlinkung der Gewerkschaftshomepage auf der Startseite des Intranets. BAG, Urteil vom 28.1.2025, Az. 1 AZR 33/24 Zweifel an einer AU-Bescheinigung aus dem NichtEU-Ausland Einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Nicht-EU-Ausland kommt grundsätzlich der gleiche Beweiswert zu wie einem ärztlichen Attest, das in Deutschland ausgestellt wurde. Das hat das BAG festgestellt. Im entschiedenen Fall, in dem sich ein Arbeitnehmer bereits zum vierten Mal in der letzten Urlaubswoche in Tunesien krankschreiben ließ, hat der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung jedoch zu Recht verweigert. Hier hielten die Erfurter Richter den Beweiswert der AU-Bescheinigung für erschüttert. BAG, Urteil vom 15.1.2025, Az. 5 AZR 284/24
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==