sich der Mitarbeiter zunächst an seinen
            
            
              Vorgesetzten. Dann wird in einem Bera-
            
            
              tungsgespräch mit der Personalabteilung
            
            
              geklärt, ob eine Förderung möglich ist.
            
            
              Die endgültige Entscheidung trifft die Per-
            
            
              sonalabteilung.
            
            
              Die Übernahme einer anderen Position
            
            
              nach dem Studienabschluss erfolge nicht
            
            
              automatisch, betont Personalmanagerin
            
            
              Dege. Allerdings würden die Master-Ab-
            
            
              schlüsse im Rahmen des Talentmanage-
            
            
              ments und der Nachfolgeplanung berück-
            
            
              sichtigt. Bei der Neubesetzung von Posi-
            
            
              tionen seien sie jedoch nur ein Kriterium
            
            
              unter mehreren. „Das Interesse an Mas-
            
            
              ter-Studiengängen ist kontinuierlich gege-
            
            
              ben, wenn auch nicht in rauen Mengen“,
            
            
              sagt Fraport-Personalentwicklerin Dege.
            
            
              Viele scheuten die Doppelbelastung, den
            
            
              immensen Zeitaufwand, die Belastung
            
            
              des Privatlebens sowie die zusätzliche fi-
            
            
              nanzielle Belastung. Derzeit fördere man
            
            
              bei der Fraport AG rund zehn Mitarbeiter
            
            
              pro Jahr.
            
            
              Dass die Nachfrage insgesamt nicht so
            
            
              groß ist, liegt für DGFP-Chefin Heuer
            
            
              auch am Zeitpunkt. So falle das Mas-
            
            
              terstudium bei manchen genau in die
            
            
              Zeit, wenn sie gerade ihre Familie grün-
            
            
              den. „Da sagen viele, dass sie die Drei-
            
            
              fachbelastung Job, Familie und Master
            
            
              nicht schaffen oder nicht wollen“, glaubt
            
            
              Heuer. Eine wichtige Rolle spielten daher
            
            
              auch möglichst wohnortnahe Studien-
            
            
              gänge, die den Zeitaufwand und die Rei-
            
            
              sekosten minimierten.
            
            
              Studium oder Familie?
            
            
              Deshalb setzen auch die Unternehmen,
            
            
              die ihren Mitarbeitern nur eine bestimmte
            
            
              Auswahl von Studiengängen anbieten,
            
            
              meist auf ein wohnortnahes Angebot,
            
            
              wie es Hochschulen bieten, die an mehre-
            
            
              ren Standorten in Deutschland aktiv sind.
            
            
              Das beobachtet auch Marta Joanna Hen-
            
            
              kel, Referentin für Personalentwicklung
            
            
              und Talentmanagement beim Hausge-
            
            
              rätehersteller Miele & Cie. KG, Gütersloh,
            
            
              wo sich die Mitarbeiter ihre Studien-
            
            
              gänge überwiegend selbst aussuchen.
            
            
              „Die meisten entscheiden sich entweder
            
            
              wegen der guten Erreichbarkeit für eine
            
            
              Hochschule in der Region oder sie absol-
            
            
              vieren ein Fernstudium“, so Henkel. Die
            
            
              Mitarbeiter, die berufsbegleitend studie-
            
            
              ren, erhalten eine finanzielle Förderung in
            
            
              Höhe von zwei Dritteln der Gesamtkosten
            
            
              des Studiums. Zusätzlich gibt es Sonder-
            
            
              urlaub für die Prüfungstage.
            
            
              „Wir achten darauf, dass das Studium
            
            
              einen Bezug zum Unternehmen und der
            
            
              beruflichen Tätigkeit hat und dass das
            
            
              Vorhaben von der Führungskraft des Mit-
            
            
              arbeiters befürwortet wird“, erklärt Per-
            
            
              sonalreferentin Henkel. Für die Förderung
            
            
              des Studiums sei es zudem wichtig, dass
            
            
              die Hochschule akkreditiert ist. Auch bei
            
            
              Miele hält sich die Nachfrage bisher in
            
            
              Grenzen. Pro Jahr erhalte man etwa zehn
            
            
              bis fünfzehn Anfragen, rund zehn Mitar-
            
            
              beiter werden gefördert.
            
            
              R
            
            
              R
            
            
              
                Berufsbegleitend
              
            
            
              
                studieren an der HFH
              
            
            
              
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              ET: 06.10.2014
            
            
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              ARBEITSRECHT
            
            
              MEDIZINRECHT
            
            
              MERGERS & ACQUISITIONS
            
            
              REAL ESTATE LAW
            
            
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              UNTERNEHMENSNACHFOLGE,
            
            
              ERBRECHT & VERMÖGEN
            
            
              VERSICHERUNGSRECHT
            
            
              WIRTSCHAFTSRECHT &
            
            
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