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Haufe Steuerguide 2013
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Eine Honorarzahlung ist selbst dann als Betriebseinnahme zu erfassen, wenn sie später aufgrund einer
endgültigen Abrechnung ganz oder zum Teil zurückgezahlt werden muss. Erst die Rückzahlung wird
dann als Betriebsausgabe berücksichtigt.
1.4. Was alles zu den Betriebsausgaben gehört
Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb Ihrer selbstständigen schriftstelle-
rischen Tätigkeit veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Ein ABC der häufig vorkommenden Betriebsausgaben
finden Sie auf S. 18 ff. (Tz. 1.4.6) dieser Broschüre. Vorweg hierzu einige grundsätzliche Bemerkungen:
Man unterscheidet zwischen
• sofort in voller Höhe abzugsfähigen (Tz. 1.4.1),
• nicht sofort in voller Höhe abzugsfähigen Betriebsausgaben (Tz. 1.4.2) und
• nicht bzw. nur beschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben (Tz. 1.4.5).
1.4.1. Sofort in voller Höhe abzugsfähige Betriebsausgaben
Hierzu gehören alle durch Ihre freiberufliche Tätigkeit veranlassten Aufwendungen, die laufend anfallen,
für die aber kein bewertbares Wirtschaftsgut entsteht (z. B. Löhne, Gehälter, Lohnsteuer, Portokosten,
Schreibmaterial, Telefon-, Telefax- und Internetkosten, Fachliteratur usw.). Ebenso zählt hierzu die ge-
zahlte (auch die an das Finanzamt abgeführte) Umsatzsteuer. Derartige Aufwendungen sind prinzipiell in
dem Kalenderjahr als Betriebsausgaben absetzbar, in dem sie gezahlt werden (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG).
Ausnahme:
Auch für
regelmäßig wiederkehrende Ausgaben
gilt die
10-Tage-Regel
. Wenn Sie
in der Zeit vom 1.1. bis 10.1.2013 eine regelmäßig wiederkehrende betriebliche Zahlung leisten, die
wirtschaftlich in das Jahr 2012 gehört, z. B. Umsatzsteuer oder Lohnsteuer für Dezember 2012, ist die
Betriebsausgabe bereits in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2012 zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 2
Satz 2 EStG i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG).
Möglichkeit zur Gewinnsteuerung:
Durch bewusstes Steuern von Zahlungen haben Sie also gute Mög-
lichkeiten, Ihren Gewinn so zu verlagern, wie es für Sie am vorteilhaftesten ist. Wenn Sie Wert darauf
legen, dass sich eine Zahlung im laufenden Jahr 2013 als Betriebsausgabe auswirkt, müssen Sie darauf
achten, dass der Betrag auch in diesem Jahr Ihrem Bankkonto belastet wird. Im Fall der Scheckzahlung
müssen Sie den Scheck dem Empfänger bis zum 31.12. des betreffenden Jahres aushändigen bzw. bei
postalischer Übermittlung dem Postamt übergeben, wenn sich die Zahlung noch in diesem Jahr als
Betriebsausgabe auswirken soll (BFH, Urteil v. 24.9.1985, IX R 2/80, BStBl 1986 II S. 284).
Besonderheit bei Zahlung mit ec-Karte oder Kreditkarte:
Haben Sie den Abrechnungsbeleg für
einen betrieblichen Einkauf, z. B. Toner, noch im Dezember 2012 unterschrieben, dürfen Sie den Betrag
bereits im Jahr 2012 als Betriebsausgabe abziehen, selbst wenn das Geld erst im Januar 2013 von
Ihrem Konto abgebucht wurde.