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Haufe Steuerguide 2013
SteuerTipps
für Autoren und Journalisten
Beispiel:
Sie haben im Jahr 2012 Autorenhonorare i. H. v. 4.000 EUR zzgl. 7 % USt (= 280 EUR) erhalten.
Für den Kauf eines Notebooks haben Sie 1.000 EUR zzgl. 19 % USt (= 190 EUR) aufgewendet. Für
sonstige Betriebsausgaben ist Ihnen Vorsteuer von 115 EUR in Rechnung gestellt worden. Ihre
Umsatzsteuererklärung 2012 sieht wie folgt aus:
Den Verlagen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer
280 EUR
./. Vorsteuer Kauf Notebook
190 EUR
./. Vorsteuer sonstige Betriebsausgaben
115 EUR ./. 305 EUR
= Umsatzsteuer-Guthaben
25 EUR
Der Erstattungsbetrag von 25 EUR gehört im Jahr der Erstattung zu Ihren Betriebseinnahmen.
Weitere Ausführungen zur Umsatzsteuerpflicht und zur Behandlung der Umsatzsteuer und Vorsteuer
finden Sie auf Seite 25 ff. dieser Broschüre (Tz. 2).
1.3.4. Vergütung VG WORT
Zu den Betriebseinnahmen zählen auch die Vergütungen, die Sie von der „Verwertungsgesellschaft
WORT Abt. Wissenschaft, UntereWeidenstr. 5, 81543München“ erhalten. Was es mit diesen Vergütungen
auf sich hat, können Sie auf Seite 33 dieser Broschüre nachlesen (Tz. 3).
1.3.5. Honorar-Vorschüsse und -Abschlagszahlungen
Für den Zeitpunkt der Besteuerung ist ohne Bedeutung, wann Sie Ihre Leistung erbracht, d. h. Ihr
Manuskript abgeliefert haben bzw. wann Ihr Beitrag oder Ihr Buch veröffentlicht worden ist. Darin
unterscheidet sich die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) von
der Gewinnermittlung durch Bilanzierung (§ 4 Abs. 1 EStG). Deshalb bewirken auch vorschussweise
geleistete Honorare, die Sie im Hinblick auf eine noch zu erbringende Leistung erhalten, bereits bei
ihrem Zufluss eine Gewinnerhöhung. Entsprechendes gilt für Honorar-Abschlagszahlungen.
Beispiel:
Sie haben im November 2012 dem Verlag ein Manuskript übersandt. Der Beitrag sollte ursprünglich
noch 2012 veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung wird auf Mai 2013 verschoben. Ihr Honorar
von brutto 1.605 EUR wurde Ihnen noch im Dezember 2012 ausgezahlt. Das Honorar von 1.605 EUR
ist bereits 2012 als Betriebseinnahme zu erfassen.