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Haufe Steuerguide 2013
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Beachten Sie:
Als Autor üben Sie Ihr Wahlrecht zugunsten der Gewinnermittlung durch Einnahmen-
Überschuss-Rechnung dadurch aus, dass Sie nur Ihre Betriebseinnahmen und Ihre Betriebsausgaben
aufzeichnen. Bei Kleinunternehmern (S. 26) mit nur wenigen Belegen reicht auch das geordnete
Erstellen und Sammeln der Einnahmen- und Ausgabenbelege, nicht jedoch die ungeordnete Ablage
von Belegen (BFH, Urteil v. 12.10.1994, X R 192/93, BFH/NV 1995 S. 587). Am Jahresende addieren
Sie dann die Beträge und fertigen Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung an. Die Gewinnermittlung
durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss nicht schon zu Beginn des betreffenden Kalenderjahrs,
sondern kann auch noch nach Ablauf des Kalenderjahrs gewählt werden (BFH, Urteil v. 19.3.2009, IV R
57/07, BStBl 2009 II S. 659). Das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-
Rechnung entfällt erst mit der Erstellung eines Jahresabschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung
einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz (BFH, Urteile v. 19.3.2009, IV R 57/07,
BStBl 2009 II S. 659 und v. 21.7.2009, X R 46/08, BFH/NV 2010 S. 186).
Beispiel:
Neben seiner Beamtentätigkeit ist Herr S freiberuflich als Autor tätig. Sein Umsatz liegt unter der
Kleinunternehmergrenze, S hat auch nicht zur Umsatzsteuer optiert. Im Lauf des Jahres hat er seine
Einnahmen- und Ausgabenbelege chronologisch sortiert abgelegt. Am Jahresende addiert er seine
Einnahmen und Ausgaben und fertigt folgende Einnahmen-Überschuss-Rechnung an:
Betriebseinnahmen
Honorar
7.200 EUR
Betriebsausgaben
Telefon, Fax, Internet
320 EUR
Fachliteratur
640 EUR
Bürobedarf
160 EUR
Abschreibung PC
400 EUR
Summe Betriebsausgaben
1.520 EUR -1.520 EUR
Gewinn 2012
5.680 EUR
Der Gewinn aus Ihrer schriftstellerischen Haupt- oder Nebentätigkeit wird in der
Anlage S
zur Einkom-
mensteuererklärung eingetragen. Im Regelfall brauchen Sie keine Belege beizufügen.