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Haufe Steuerguide 2013
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Vorsteuerabzugmöglich:
Vorsteuerabzugsberechtigte Autoren können die beim Erwerb von betrieblich
veranlassten Geschenken in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen, wenn die Aufwendungen für die
einem Empfänger
im Kalenderjahr zugewendeten Geschenke (Sachgeschenke und andere geldwerte
Vorteile)
zusammengerechnet 35 EUR
(Nettobetrag ohne Vorsteuer) nicht übersteigen und die
Aufwendungen für Geschenke
gesondert aufgezeichnet
wurden. Liegen Sie mit Ihren Geschenken
teilweise über der Freigrenze von 35 EUR, müssen Sie die entsprechenden Kosten in Feld 164 (Zeile
48) der Anlage EÜR als nichtabziehbare Geschenke eintragen, wenn Sie zur Abgabe der Anlage EÜR
verpflichtet sind oder diese freiwillig abgeben.
Kraftfahrzeugkosten
Verwenden Sie Ihren zum Privatvermögen gehörenden Pkw auch im Rahmen Ihrer schreibenden Tätig-
keit, können Sie die Gesamtkosten, also sowohl die Anschaffungskosten in Form von Abschreibungen als
auch die laufenden Betriebskosten (Benzin- und Reparaturkosten, Versicherungen usw.) im Verhältnis
der beruflichen zur gesamten Nutzung als Betriebsausgaben geltend machen.
Nutzen Sie den Pkw über 50 % beruflich, zählt er zum notwendigen Betriebsvermögen. Nutzen Sie
den Pkw zu mindestens 10 %, aber nicht mehr als 50 % beruflich, kann er nach der Rechtsprechung
des BFH zum sog.
gewillkürten Betriebsvermögen
gerechnet werden (BFH, Urteil v. 2.10.2003, IV R
13/03, BStBl 2004 II S. 985). Die zeitnahe Aufnahme des Wirtschaftsguts in das betriebliche Bestands-
verzeichnis (am besten gleich beim Kauf) reicht als Nachweis aus, dass der Pkw zum gewillkürten
Betriebsvermögen gehören soll (BMF, Schreiben v. 17.11.2004, BStBl 2004 I S. 1064).
Gehört der
Pkw
zum
Betriebsvermögen
, sind alle laufenden Kosten wie Benzin, Versicherung, Re-
paraturen usw. in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. Für die Privatnutzung wird dann der
Privatanteil als Betriebseinnahme angesetzt. Den Privatanteil können Sie bei einem zum notwendigen
Betriebsvermögen gehörenden Pkw (betriebliche Nutzung über 50 %) nach folgenden Methoden
ermitteln:
• Nach der
Listenpreisregelung
: In diesem Fall versteuern Sie monatlich 1 % des inländischen Listen-
preises zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
• Nach der
Fahrtenbuchmethode
: Hierbei müssen Sie sämtliche Fahrten fortlaufend in einem Fahr-
tenbuch festhalten. Als Betriebsausgaben ist dann der Teil der Pkw-Kosten abziehbar, der auf die
beruflichen Fahrten entfällt.
• Bei einem Pkw des gewillkürten Betriebsvermögens ist die 1 %-Regelung verboten. Führen Sie
in diesem Fall kein Fahrtenbuch, können Sie den privaten Nutzungsanteil durch andere geeignete
Unterlagen glaubhaft machen.
Reisekosten
Für Geschäftsreisen aufgrund Ihrer Autorentätigkeit (z. B. Besuch der Buchmesse oder Verlage) können
Sie Reisekosten in Form von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, ggf. Übernachtungskosten
und Nebenkosten (z. B. Kosten für Telefon, Garage, Parkplatz) als Betriebsausgaben geltend machen.
Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn Sie aus beruflichen Gründen auswärts tätig sind. Für die bei der Ge-
schäftsreise anfallenden Verpflegungsmehraufwendungen werden Ihnen vom Finanzamt Pauschbeträge
anerkannt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG). Deren Höhe können Sie der nachstehenden Übersicht entnehmen: