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Haufe Steuerguide 2013
SteuerTipps
für Autoren und Journalisten
Höhe von 40 % (maximal in Höhe des Investitionsabzugsbetrags) gewinnmindernd absetzen. Der
angeschaffte Gegenstand wird dann nach den normalen Vorschriften abgeschrieben – Bemessungs-
grundlage sind die insoweit gekürzten Anschaffungskosten.
Beispiel:
Sie haben in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2011 einen Investitionsabzugsbetrag für die in
2012 geplante Anschaffung eines Notebooks für 1.200 EUR gebildet (40 % von 1.200 EUR = 480 EUR).
Diese Anschaffung ist in 2012 tatsächlich zum prognostizierten Preis von 1.200 EUR erfolgt. Den Be-
trag von 480 EUR müssen Sie in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2012 wie Betriebseinnahmen
hinzurechnen. Gleichzeitig können Sie in 2012 bis zu 480 EUR (also bis zur Höchstgrenze von 40 %
der Anschaffungskosten) von den Anschaffungskosten des Notebooks als Betriebsausgabe in der
Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2012 ansetzen. Damit vermindern sich die Anschaffungskosten
des Notebooks auf (1.200 EUR – 480 EUR =) 720 EUR und können in den Sammelposten gem. § 6
Abs. 2a EStG (vgl. Tz. 1.4.2) einbezogen werden. Der Sammelposten ist dann in den Jahren 2012
bis einschließlich 2016 mit 20 % jährlich = 144 EUR abzuschreiben. Das Notebook kann aber auch
innerhalb von 3 Jahren abgeschrieben werden.
Schaffen Sie den Gegenstand wider Erwarten nicht innerhalb der nächsten 3 Jahre an, wird der In-
vestitionsabzugsbetrag rückwirkend wieder gestrichen. Die betreffende Veranlagung wird dann zu
Ihrem Nachteil geändert. Dadurch kann es zu einer verzinsten Steuernachforderung kommen. Die
Nachzahlungszinsen betragen 6 % pro Jahr.
1.4.4. Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe
Bei neuen oder gebrauchten beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens dürfen Sie unter
bestimmten Voraussetzungen im Jahr der Anschaffung und den 4 darauffolgenden Jahren zusätzlich
zur normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung von insgesamt 20 % der Anschaffungskosten
geltend machen (§ 7g Abs. 5 und 6 EStG).
Praxis-Tipps:
• Haben Sie den Gegenstand erst im Dezember 2012 gekauft, können Sie dennoch den vollen
Abschreibungsbetrag von 20 % bereits im Anschaffungsjahr absetzen.
• Genauso gut dürfen Sie die Sonderabschreibung aber auch erst im fünften und damit letzten Jahr
geltend machen.
• Sie dürfen die Sonderabschreibung von 20 % aber auch beliebig auf verschiedene Jahre innerhalb
des 5-Jahres-Zeitraums verteilen.
Diese Abschreibungsregelung bietet kleinen und mittleren Betrieben eine gute Möglichkeit der
Gewinngestaltung:
In den ersten 5 Jahren können zusätzlich zur normalen linearen Abschreibung
insgesamt 20 % der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung geltend gemacht werden, wobei die
Gesamtabschreibung die Anschaffungskosten natürlich nicht übersteigen darf. Für diese Abschreibungs-
vergünstigung kommen nahezu alle Autoren und Journalisten in Betracht.