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Haufe Steuerguide 2013
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Beispiel:
Sie kauften 2012 einen Bürostuhl mit Anschaffungskosten von 150 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
= 28,50 EUR. Vorsteuerabzugsberechtigt sind Sie nicht. Ihre Anschaffungskosten von 178,50 EUR
können Sie 2012 sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen.
2. Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten über 150 EUR bis zu 410 EUR
Bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten über 150 EUR bis zu 410 EUR netto können Sie wählen
zwischen der
• Abschreibung innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer,
• Sofortabschreibung in voller Höhe und Aufnahme in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis
(mit Angabe des Anschaffungsdatums und der Anschaffungskosten) – das Verzeichnis braucht nicht
geführt zu werden, wenn die Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind,
• sog. Poolabschreibung, d. h. die Wirtschaftsgüter werden in einem sog.
Sammelposten
zusammen-
gefasst, welcher im Jahr der Bildung und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 1/5 gewinnmindernd
aufzulösen ist. Die tatsächliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts laut AfA-Tabelle spielt dabei keine
Rolle.
Beispiel:
Sie haben in 2012 ein Notebook für netto 350 EUR erworben.
Alternative 1:
Sie können das Notebook über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren
abschreiben.
Alternative 2:
Sie können das Notebook in 2012 sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe ansetzen
(Sofortabschreibung).
Alternative 3:
Sie können den Betrag in einen Sammelposten einstellen. Die Anschaffungskosten
verteilen sich dann auf 5 Jahre. In den Jahren 2012 bis 2016 fallen somit Betriebsausgaben in Höhe
von je 70 EUR an.
Für Wirtschaftsgüter mit einer tatsächlichen Nutzungsdauer unter 5 Jahren, z. B. PC, bedeutet die
Poolabschreibung einen Nachteil. Umgekehrt ist die Poolabschreibung vorteilhaft bei einer längeren
Nutzungsdauer, etwa bei Büromöbeln mit einer Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle von 13 Jahren. Vor-
teilhaft bei der Poolabschreibung ist auch, dass es für die im Sammelposten zusammengefassten
Wirtschaftsgüter im Anschaffungs- oder Einlagejahr den vollen Abschreibungssatz von 20 % gibt, auch
wenn die Anschaffung oder Einlage z. B. erst im Dezember 2012 erfolgt ist.
Praxis-Tipp:
Wer in einem Jahr keinen oder nur einen sehr niedrigen Gewinn hat und deshalb keine
Steuern zahlen muss, ist an einer Sofortabschreibung der GWG regelmäßig nicht interessiert. In
einem solchen Fall empfiehlt es sich, die GWG innerhalb ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
abzuschreiben. Dann wird ein großer Teil der Abschreibung auf spätere Jahre verschoben.
Das Wahlrecht zwischen der Sofortabschreibung und der Abschreibung über die betriebliche Nutzungs-
dauer kann bei GWG mit Anschaffungskosten bis zu 410 EUR für jedes GWG individuell beansprucht
werden.