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Das Interview führte
Michael Miller.
„Opus“ eine Plattform geschaffen, auf
der die praktischen Auswirkungen von
gesetzlichen und untergesetzlichen Re-
gelungen geprüft werden können. Ich
glaube, damit sind wir zukunftssicher
aufgestellt.
personalmagazin:
Einige Vorschläge
wurden durch OMS nicht abschließend
bewertet. Wie geht es mit diesen Themen
weiter? Was passiert beispielsweise mit
den Vorschlägen zur Stichtagsregel, dort
wurden ja Übergangszeiträume gefordert,
um die Umstellungen beim Wechsel der
Meldeversion zu erleichtern?
Molkentin:
Viele der im OMS-Projekt be-
handelten Themen und Ergebnisse sind
in das 5. SGB IV-Änderungsgesetz ein-
geflossen. Zwar kann es im Detail noch
zu kleinen Verschiebungen kommen,
aber im Großen und Ganzen sind die
in dem Gesetz eingearbeiteten Themen
klar. Bei den Vorschlägen zur Korrek-
turmeldung und Stichtagsregelung bei-
spielsweise kam es im OMS-Projekt zu
einer Patt-Lösung bei den Beteiligten.
Dies führte dazu, dass die endgültige
Entscheidung an das Ministerium und
den Gesetzgeber zurückgegeben wur-
de. Hier regelt nun das 5. SGB IV-Ände-
rungsgesetz grundsätzlich, dass fehler-
hafte Meldungen zu stornieren und neu
zu melden sind und dass Umstellungen
immer zu einem festgelegten Stichtag
zweimal im Jahr zum 1. Januar und zum
1. Juli erfolgen sollen.
Andererseits sind die meisten Themen,
die nicht in das Gesetz eingeflossen
sind, noch offen. In diesen Bereichen
lagen die Meinungen der Verfahrens-
beteiligten teils sehr weit auseinander.
Insofern könnte es zwar sein, dass wir
im kommenden Jahr erneut ein Gesetz
zu einigen der offenen Themen aufle-
gen können – sicher ist das aber nicht.
Im Übrigen ist ebenso unklar, welche
Themen in ein solches Gesetz aufge-
nommen würden und welche nicht. All
dies ist jetzt ein Klärungsprozess in den
kommenden Monaten.
personalmagazin:
Das leitet zum Blick in
die Zukunft über: Wird es im Meldever-
fahren also weitere Projekte unter der
Schirmherrschaft des BMAS geben, um
den Bürokratieaufwand zu reduzieren?
Molkentin:
Zuerst einmal erwarten wir
jetzt noch die Ergebnisse aus dem Pro-
jekt „OMS Fortführung im Jahr 2014“.
Sobald diese vorliegen, werden wir prü-
fen, welche Vorschläge sich noch zur
Umsetzung eignen. Einzelne Ergebnis-
se haben wir schon vorgezogen, etwa
den Vorschlag der Rentenversicherung
zur Annahme von Bescheinigungen auf
elektronischem Weg, dem sogenannten
RV-BEA. Auch die Diskussion, die wir
zur Neuregelung des elektronischen
Lohnachweises geführt haben – sowohl
in OMS, wie auch parallel in einer Fach-
arbeitsgruppe – soll noch im 5. SGB
IV-Änderungsgesetz Eingang finden.
Gestartet haben wir eine Arbeitsgruppe,
die sich mit der Definition und Nutzung
der Betriebsnummer auseinandersetzt.
Hier erwarten wir ein Ergebnis im kom-
menden Jahr. Und ich bin mir sicher,
uns werden auch danach die Themen
nicht ausgehen.