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Ja zu Compliance-Systemen
Personalmagazin-App Ausgabe 12/2014, Online-Umfrage Seite 68
Die rechtlichen Vorgaben bei der Einführung eines Compliance-Systems im
Unternehmen waren Schwerpunkt unseres Beitrags „Gerüst gemeinsam
gestalten“ in Heft 12/2014. In der Personalmagazin-App fragten wir unsere
Leser, ob sie bereits ein Compliance-System im Unternehmen etabliert
haben und ob sie weitere gesetzliche Regelungen für notwendig halten.
Hier sind die Ergebnisse unserer Leserumfrage und eine Stellungnahme der
Bundesregierung.
Der überwiegende Teil der Befragungsteilnehmer hat noch kein eige-
nes Compliance-System im Unternehmen. Lediglich 28 Prozent gaben
an, ein solches System bereits eingeführt zu haben.
Die Frage „Sollte der Gesetzgeber eine allgemeine rechtliche Pflicht
vorschreiben, wonach Unternehmen Compliance-Systeme einführen
müssen?“ beantworteten 23 Prozent zustimmend. Die Mehrheit von 56
Prozent lehnt einen Zwang zur Compliance per Gesetz allerdings ab.
Die dritte Frage widmete sich dem Vorschlag einer gesetzlichen Re-
gelung, nach der die Unternehmensverantwortlichen für Verstöße ein-
treten sollen, soweit keine Compliance-Organisation im Unternehmen
existiert. Je nach Fortschritt des Compliance-Systems sollen dabei die
Sanktionen abgemildert werden. 66 Prozent der Befragten halten ein
solches Gesetz für sehr nützlich, um der Wirtschaftskriminalität vor-
zubeugen. Fast die Hälfte der Teilnehmer befürchtet aber gleichzeitig,
dass sich diese Idee politisch oder in der Praxis nicht umsetzen lasse.
Die Frage, ob Compliance-Systeme dazu geeignet sind, in Unterneh-
men klarere Verantwortungsstrukturen zu schaffen, stellte übrigens
auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bundesregierung in ei-
ner kleinen Anfrage. Die Bundesregierung antwortet mit einem klaren
Ja und stellte rechtliche Nachbesserungen in Aussicht.
Die Regierung antwortete im Einzelnen, sie sehe in Compliance-Syste-
men ein wichtiges und wirksames Mittel, damit Unternehmen präventiv
gegen Wirtschaftskriminalität vorbeugen und eigenverantwortlich zur
Aufklärung beitragen können. Da Größe, Struktur und Besonderheiten
eines Unternehmens bei der Konzeption und Installation eines Com-
pliance-Systems berücksichtigt werden können, sei dieses Instrument
auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Die Antwort
der Bundesregierung - Drucksache 18/2187 - beinhaltet auch eine Ta-
belle mit den rechtskräftig verhängten Geldbußen für die Jahre 2009
bis 2013 aus dem Gewerbezentralregister, deren Höhe 200 Euro über-
schritten haben, sowie die Entwicklung verhängter Geldbußen gegen
juristische Personen in den Jahren 2009 bis 2014 durch das Bundes-
kartellamt. Bei beiden Übersichten ist ein deutlicher Anstieg zu sehen.
Wie es mit einer rechtlichen Nachbesserung aussieht, ob diese not-
wendig ist und - wenn ja - in welcher Form, will die Bundesregierung
noch prüfen, worauf sie imAntwortschreiben auf die Fraktionsanfrage
mehrfach hinweist. Dabei geht es unter anderem um die Erhöhung des
Bußgeldrahmens, aber auch um die Einführung eines Unternehmens-
strafrechts, worüber zur Zeit heftig diskutiert wird.