Seite 64 - personalmagazin_2015_2

Basic HTML-Version

personalmagazin 02 / 15
64
RECHT
_
NEWS
Die Rückkehr der Papiermeldung
K
leine Änderung mit großer Wirkung für Arbeitgeber: Mit dem
Familienpflegezeitgesetz, das seit 1. Januar 2015 gilt, hat der Ge-
setzgeber die Berechnungsgrundlage des Kinderkrankengelds
angepasst. Der Haken daran: Die bisher im Datensatz des elektronischen
Meldeverfahrens vorgesehenen Informationen genügen den Krankenkas-
sen nun nicht mehr, um das Kinderkrankengeld berechnen zu können. Die
Arbeitgeber haben nämlich künftig nicht mehr den vor der Freistellung
regelmäßig erzielten Lohn, sondern das tatsächlich während der Freistel-
lung ausgefallene Arbeitsentgelt zu bescheinigen. Eine Anpassung des
Datensatzes war jedoch auf die Schnelle – das Gesetz passierte erst Mitte
Dezember den Bundesrat – nicht zu leisten. Und da die Verfahrensbeteilig-
ten keine elektronische Alternative finden konnten, ist seit Januar wieder
Papier Trumpf. Maschinelle Meldungen zum Kinderkrankengeld weisen
die Krankenkassen nämlich in den kommenden Monaten ab, bis der Da-
tensatz entsprechend angepasst sein wird. So lange müssen Arbeitgeber
wieder Papierbescheinigungen ausfüllen.
Geringfügigkeitsrichtlinien
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeitsrichtlinien veröffentlicht.
Sie enthalten Klarstellungen, Änderungen und Hinweise, die den Arbeitgebern den Umgang mit Minijobs erleichtern sollen. Wesentliche
Änderungen ergeben sich auch daraus, dass sich die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung für eine Übergangszeit erhöhen.
Mindestlohn
Auf Arbeitgeber kommen durch den Mindestlohn nicht nur neue Aufzeichnungspflichten zu. Auch die Sozialversicherungs-
beiträge müssen entsprechend ermittelt und abgeführt werden. Ob die Bestimmungen korrekt eingehalten werden, prüft das Hauptzollamt.
Frauenquote
Das Bundeskabinett hat Mitte Dezember das Gesetz zur Frauenquote auf den Weg gebracht. Alexander R. Zumkeller hat in
seiner Arbeitsrechtskolumne auf haufe.de/personal wichtige Bitten, die der Gesetzgeber bei der Umsetzung des Gesetzes beachten sollte.
Betriebsveranstaltung
Kurz vor Jahresschluss hat der Bundesrat dem Zollkodex-Anpassungsgesetz zugestimmt – und damit auch
einem neuen 110-Euro-Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen. Das bringt einige Änderungen mit sich.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n t e rg r ünde +++ t äg l i c h un t e r
++
Ein LAG, zwei Meinungen
NACHGELESEN
Unter dem Aspekt der Rechtssicherheit
ist es sicherlich unglücklich, wenn zwei
Kammern eines Landesarbeitsgerichts zu
derselben Rechtsfrage unterschiedlich
entscheiden. So jedoch die Situation am
LAG Baden-Württemberg – zumindest lassen
dies die Pressemitteilungen vermuten –
nach zwei Urteilen zur sogenannten Arbeit-
nehmerüberlassungserlaubnis auf Vorrat
oder Fallschirmlösung. Oft verlasssen sich
nämlich Werkvertragsparteien darauf, dass
eine Überlassungserlaubnis des Dienstleis-
ters hilfsweise – sollte sich die Vereinbarung
als Scheinwerkvertrag herausstellen – ein
erhebliches Risiko verhindert: die Fiktion
eines Arbeitsverhältnisses zwischen einge-
setztem Mitarbeiter und auftraggebendem
Unternehmen. Die 4. Kammer des LAG hatte
nun jedoch entschieden, dass selbst mit
einer Erlaubnis ein solches Arbeitsverhältnis
bestehe. Keine drei Wochen später lehnte
dagegen die 3. Kammer in einem ähnlichen
Fall ein Arbeitsverhältnis ab. Daher muss
wohl bald das BAG für Klarheit sorgen, soll-
ten die Urteilsgründe nicht ergeben, dass in
einem Fall besondere Umstände vorlagen.
Künftig wieder nötig: die Papierbescheinigung für das Kinderkrankengeld.