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Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
gemeinverbindlichkeitserklärung von
Tarifverträgen. Dieses Eingreifen birgt
jedoch auch Risiken für Arbeitgeber.
So geben die Tarifvertragsparteien das
Heft des Handelns aus der Hand, wenn
der Gesetzgeber neben dem Mindest-
lohn den Unternehmen etwa zusätzliche
Bürokratie zu Minijobs gesetzlich aufer-
legt; wenn der Zoll als Kontrollbehörde
künftig – neben den Arbeitsgerichten –
auch über arbeitsrechtliche Fragen ent-
scheidet, vergleichbar der Verwaltung
in der Sozialversicherung; oder wenn
sich ein Tarifeinheitsgesetz bald nach
der Verkündung als verfassungswidrig
herausstellt.
Weshalb der Gesetzgeber im Tarifwe-
sen häufiger tätig wird, mag einerseits
damit zusammenhängen, dass der An-
teil der gewerkschaftlich organisierten
Beschäftigten ebenso schwindet wie der
Anteil der Unternehmen, etwa weil die-
se in eine Verbandsmitgliedschaft ohne
Tarifbindung wechseln. Dass sich trotz
dieser Entwicklung noch die überwie-
gende Mehrheit der Arbeitsverträge in
irgendeiner Weise nach tariflichen Re-
geln der rund 70.000 Tarifverträge rich-
tet, hängt vor allem damit zusammen,
dass Unternehmen vermehrt mittels
Vertragsklauseln darauf Bezug nehmen.
Antworten auf die teils kniffligen Fragen
bei solchen Bezugnahmeklauseln stellen
wir auf den folgenden Seiten dar.
Gerade gut organisierte Branchen
zeigen jedoch, dass Tarifverträge funk-
tionieren können – sogar abseits der
klassischen Themen „Vergütung“ oder
„Arbeitszeit“. So tritt die IG Metall in der
anstehenden Tarifrunde im Südwesten
neben einem kräftigen Lohnplus vor
allem für qualitative Themen ein, etwa
verbesserte Alters- und Bildungsteil-
zeitkonzepte. Zwar sehen die Arbeitge-
ber bezuschusste Vorruhestandsregeln
skeptisch. Dass qualitative Themen aber
unter dem Blickwinkel der Demografie
neue tarifpolitische Felder darstellen
können, ergab eine Inqa-Untersuchung
bestehender Tarifverträge. Auf den
nächsten Seiten gehen wir ausführlich
darauf ein, wie Tarifverträge den demo-
grafischen Wandel abfedern können. Die
Tarifvertragsparteien sollten den Spiel-
raum nutzen, bevor der Gesetzgeber
auch in diesen Bereichen eingreift.
STATEMENT
Die Tarifpartnerschaft hat Zukunft, so, wie
sie in Deutschland verstanden wird. Die
Befriedungswirkung nach Innen, also den
Streit um materielle Bedingungen, nicht mit
dem Betriebsrat, sondern mit dem externen
Sozialpartner Gewerkschaft auszutragen und
während der Laufzeit Ruhe zu haben, das
ist ein gewichtiges Pfund – neben vielen
anderen Vorteilen.
Ja, es gibt Gewerkschaften, die diese Schrau­
be überdrehen. Aber schauen wir in das Kri­
senjahr 2010: Feinfühlig haben die meisten
Sozialpartner der Situation angemessene
Vereinbarungen getroffen. Mit der Folge,
dass seit Langem die Zahl der Tarifbindungen
wieder gestiegen war. Die Einigkeit der
Tarifpartner hat gezeigt, dass die Interessen
teils doch nicht so sehr divergieren wie die
Positionen. Das ist angekommen – bei Be­
schäftigten, in der Wirtschaft, international.
Es geht also, es hat also Zukunft!
Zur Zukunft gehört aber auch der Wandel.
Längst ist die Zeit der Weber, die um das
blanke Überleben in den Arbeitsausstand
treten mussten, vorbei. Gut so! Und es wird
nicht mehr lange dauern, bis künftig Arbeit­
nehmer dem Arbeitgeber vorgeben, wie
lange und wann sie arbeiten wollen. Und
das – Entschuldigung – ohne nach Tarif oder
Gesetz zu fragen. In der Maslowschen Be­
dürfnispyramide sind wir, zumindest in den
großen Branchen, im Sektor „Individualbe­
„Die Tarifpartnerschaft hat Zukunft“
Spätestens die Krisenjahre haben gezeigt, dass die Tarifpartner der Situation angemessene
Regelungen treffen. Doch in Zukunft dürfen sich die Tarifparteien dem Wandel nicht verschlie-
ßen, meint Alexander R. Zumkeller vom BVAU.
dürfnisse“ angelangt. Neben den – eigentlich
gestrigen – Themen Entgelt und Arbeitszeit,
wird längst über Altersvorsorge und Bildung
diskutiert. Bald werden es auch vermehrt
Demografie- und Selbstverwirklichungsthe­
men sein.
Darin liegt die Chance der Sozialpartner: ge­
meinsam an einem Strang ziehen, Branchen
für Beschäftigte attraktiv und Individualbe­
dürfnisse umsetzbar machen. Also bitte: Statt
mehr Regulierung mehr Mut aufbringen, alte
Zöpfe abzuschneiden. So wird auch künftig
Befriedungswirkung erreicht und es wird
uns Arbeitsrechtlern ermöglicht, unseren Job
nicht im „rechtsfreien Raum“ zu machen. Die
Tarifpartnerschaft hat Zukunft.
ALEXANDER R. ZUM-
KELLER
ist Präsident
des Bundesverbands
der Arbeitsrechtler in
Unternehmen (BVAU).
MEINUNG
VIDEO
Was der Tarifvertrag „Demografischer
Wandel“ bei den Verkehrsbetrieben
Hamburg-Holstein (VHH) gebracht hat,
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