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Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
ist dies­das nächste Prestige-Objekt aus
dem Nahles-Ministerium.
Kurz und grob regelt der Entwurf Fol-
gendes: Überschneiden sich in einem
Betrieb verschiedene Tarifverträge von
unterschiedlichen Gewerkschaften, so
gilt künftig das Mehrheitsprinzip. Dann
ist nicht wie früher der speziellere Ta-
rifvertrag anzuwenden, sondern jener,
dessen Gewerkschaft die meisten Mit-
glieder im Betrieb hat. Letztlich soll das
Verfahren Druck auf die Gewerkschaften
aufbauen, um kollidierende Tarifverträ-
ge zu vermeiden, indem sie sich vorab
zum Beispiel über die Zuständigkeit
für bestimmte Arbeitnehmergruppen
einigen oder in einer Tarifgemeinschaft
verhandeln. Betroffen sind vor allem die
Bereiche Schienenverkehr, Krankenhäu-
ser, Flugsicherung und Luftfahrt.
Viel Kritik am Tarifeinheitsgesetz
Wie schwierig es jedoch ist, ein recht-
lich zulässiges Gesetz zu formulieren,
zeigen die Reaktionen auf den Entwurf
des Ministeriums. Vielleicht hat sich
auch deshalb jahrelang keine Regierung
an eine gesetzliche Regelung der kom-
plexen Materie gewagt. „Verfassungs-
rechtlich ist das alles recht dünnes Eis“,
meinte Professor Gregor Thüsing im
Interview auf haufe.de/personal noch
bevor überhaupt ein Entwurf aus dem
Arbeitsministerium bekannt war. „Man
darf den Spartengewerkschaften durch
neue Gesetzgebung nicht die Luft zum
Atmen nehmen“, so der Arbeitsrechtler
von der Universität Bonn.
Nachdem der Entwurf vom Kabinett
beschlossen ist, reißt die Kritik nicht
ab. Ausgewiesene Experten halten
den Entwurf für „offensichtlich verfas-
sungswidrig“, wie es Arbeitsrechtler
Martin Henssler formuliert. Schließlich
sei Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes
auf Gewerkschaftspluralität und damit
grundsätzlich auch auf Tarifpluralität
angelegt, begründet der Professor an der
Universität zu Köln sein klares Urteil im
Interview auf den folgenden Seiten.
© TATJANA BALZER / FOTOLIA.DE
Mit dem Tarifeinheitsgesetz
könnten kleinere Gewerk-
schaften verdrängt werden.