Seite 66 - personalmagazin_2015_03

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personalmagazin 03 / 15
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RECHT
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NEWS
Arbeitsstättenverordnung
Um deren Novellierung ist kurz vor der abschließenden Kabinettssitzung in der Koalition Streit aufge-
keimt. Auch Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer machte seinem Ärger mit markigen Worten Luft. Er wähne sich in Absurdistan. Zudem sprach
er von einem Schildbürgerstreich ob der neuen bürokratischen Pflichten und zusätzlichen Beteiligungsrechte des Betriebsrats.
Entgeltumwandlung
Übersteigt das Bruttoarbeitsentgelt regelmäßig die Entgeltgrenze von 450 Euro im Monat, endet der Minijob.
Wenn das nicht gewünscht ist, kann es sich lohnen, neben der Reduzierung der Arbeitszeit auch eine Entgeltumwandlung zu prüfen.
Terrorlisten
Bei Daimler regelt eine Betriebsvereinbarung, dass Mitarbeiterdaten mit Terrorlisten zu vergleichen sind. Ein solcher Daten-
abgleich ist jedoch im rechtlichen Graubereich. Arbeitgeber sind auf Abfragen der für die Identifizierung notwendigen Daten beschränkt.
Essensmarken
Die lohnsteuerliche Beurteilung der Mahlzeitengewährung durch den Arbeitgeber führt häufig zu Zweifelsfragen. Nun
gibt es bei der Gewährung von Essensmarken für Mitarbeiter im längerfristigen Außeneinsatz eine neue Vereinfachungsregelung.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n t e rg r ünde +++ t äg l i c h un t e r
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Sonn- und Feiertagsruhe bleibt
NACHGEFRAGT
Der Sonntag ist heilig. Daher arbeiten auch
drei Viertel der Arbeitnehmer sonn- oder
feiertags nie, wie die Bundesregierung auf
eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion
antwortet. Hauptsächlich müssten Arbeit-
nehmer aus der Land-, Forstwirtschaft und
Fischerei am Sonntag ran. Damit diese
Zahl nicht zunimmt, hatte das Bundes-
verwaltungsgericht (BVerwG) bereits im
November 2014 wesentliche Teile einer
Verordnung des Lands Hessen aus dem Jahr
2011 für unwirksam erklärt. Die Vorschrift
legte weitreichende Ausnahmen für den
eigentlich so arbeitsfreien Sonntag fest. Die
Bundesregierung begrüßte die Entschei-
dung, will jedoch die Entscheidungsgründe
abwarten, bevor sie mit den Bundesländern
über das Schicksal ähnlich (unwirksamer)
Verordnungen berät. Derweil hat das
BVerwG die Urteilssammlung zur Sonn- und
Feiertagsarbeit erweitert. Die Richter be-
schlossen: Vor Sonn- und Feiertagen dürfen
Supermärkte mit einem Ladenschluss um
Mitternacht ihre Angestellten nach 24 Uhr
nicht mehr mit Restarbeiten beschäftigen.
Weiter Streit um Mindestlohn
D
er flächendeckende gesetzliche Mindestlohn sorgt auch weiterhin
für Diskussionen: Hatte die Regierung zunächst schnelle Ände-
rungen ausgeschlossen, setzte Andrea Nahles kurze Zeit später
doch die Kontrolle des Mindestlohngesetzes für den reinen Transitverkehr
aus. Meldungen oder Aufzeichnungen zu den Einsätzen der LKW-Fahrer
sind nun vorübergehend nicht mehr abzugeben, Ordnungswidrigkeiten
nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) werden gar nicht eingeleitet. In der
Zwischenzeit ist die EU-Kommission am Zug und prüft bis Sommer, ob
das MiLoG den Vorgaben des EU-Rechts entspricht. Ebenfalls bis Sommer
möchte die Arbeitsministerin die Aufzeichnungspflichten für Mitarbeiter
der im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen prüfen.
Zurzeit sind Arbeitnehmer, die mehr als 2.958 Euro verdienen, davon
ausgenommen. Die Grenze könnte auf 1.900 Euro gesenkt werden.
Mehr als Spitzen schneiden: die diskutierten Korrekturen zum Mindestlohn.