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SPEZIAL
_HR-TECHNOLOGIETRENDS
personalmagazin 03 / 15
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as Mindestlohngesetz hat den
Arbeitgebern in Deutschland
zum Jahreswechsel neue Auf-
lagen beschert. Das betrifft
insbesondere auch die Erfassung und
Dokumentation von Arbeitszeiten: Seit
Januar müssen die Unternehmen bei
bestimmten Arbeitnehmer-Gruppen
zusätzlich zu den geleisteten Stunden
Beginn und Ende der Arbeit sowie die
Von
Daniela Furkel
(Red.)
Dauer der täglichen Arbeitszeit fest-
halten und diese Aufzeichnungen min-
destens zwei Jahre aufbewahren. Der
administrative Aufwand nimmt also
weiter zu. Betroffen davon sind in ers-
ter Linie kleinere und mittelständische
Arbeitnehmer, die bislang oftmals keine
detaillierte Zeiterfassung nutzten oder
auf Vertrauensarbeitszeit setzten.
Was bedeuten diese und andere ak-
tuelle Entwicklungen für die Anbieter
von Zeitwirtschaftslösungen? Bringt
der Mindestlohn einen neuen Schub für
die Branche mit sich? Schlägt sich das
zunehmende Bedürfnis der Unterneh-
men nach mehr Sicherheit in Investiti-
onen in Zutrittskontrollsystemen und
neuen Zeitwirtschaftslösungen nieder?
Oder führt einfach nur der Wunsch
nach mehr Effizienz und sinkenden Ko-
sten zu neuen Investitionen? Und wie
stark werden mobile Anwendungen auf
Smartphones und Tablets bereits heute
in der Unternehmenspraxis eingesetzt?
Komplexe Anforderungen
STIMMEN.
Ein erhöhtes Sicherheitsbewusstsein in den Unternehmen und neue gesetz-
liche Vorgaben erhöhen die Anforderungen an Zeitwirtschaft und Zutrittskontrolle.
Sicherheit ist ein zentraler Themenkomplex auf der CeBIT, ein anderer sind mobile Anwendungen. Für die Zeitwirtschaft ist beides wichtig.
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