Seite 23 - personalmagazin_2015_03

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die Arbeitszeit auch dauerhaft oberhalb
der Acht-Stunden-Grenze liegen, wenn
Arbeitnehmer die speziell beschriebe-
nen Ausgleichszeiträume einhalten, Die
Grundnorm dafür ist § 3 Satz 2 ArbZG,
wonach bis zu zehn Stunden tägliche
Arbeitszeit dann kein Problem sind,
wenn sichergestellt ist, dass innerhalb
von sechs Monaten oder 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden nicht über-
schritten werden. Noch weiter kann die
Arbeitszeit ausgedehnt werden, wenn
tarifliche Bestimmungen bestehen. Aber
auch in diesen Fällen bleibt die Doku-
mentationspflicht von Überschreitungen
der Acht-Stunden-Grenze bestehen.
Ebenfalls bleibt die Aufzeichnungs-
pflicht bestehen, wenn arbeitsvertrag-
„Flexible Arbei tszei ten?
Haben wi r im Gr i ff mi t
der Zei terfassung von
t isoware!“
Mehr als HR, Security und MES!
Wie beim neuen Mindestlohngesetz wird auch die Dokumentationspflicht nach dem
Arbeitszeitgesetz behördlich kontrolliert – allerdings nicht vom Zoll.
Sowohl nach Mindestlohn- (MiLoG) wie auch nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG) haben
Arbeitgeber einige Dokumentationspflichten zu befolgen. Verstöße dagegen können in
beiden Fällen mit Bußgeld belegt werden, wobei die Arbeitszeit die jeweiligen Gewer-
beaufsichtsämter kontrollieren. Im Gegensatz zum MiLoG, bei dem von den Zollbehör-
den ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro erhoben werden kann, machen es die Gewerbe-
aufsichtsämter etwas billiger. Deren Höchststrafe ist (noch) auf 15.000 Euro gedeckelt.
Im MiLoG ist geregelt, dass die Zollbehörde nach Verhängung eines Bußgeldes „das
Gewerbezentralregister unterrichtet“. Soweit Zollbeamte „en passant“ feststellen, dass
es beispielsweise an Aufzeichnungen über die Mehrarbeit fehlt, ist daher auch mit Besu-
chen aus den Gewerbeaufsichtsämtern zu rechnen. Umgekehrt können nach dem Besuch
eines Gewerbeaufsichtsamts auch die Zollbeamten zur Mindestlohnprüfung auftauchen.
Ist der Zoll fündig geworden, wird der Kreis der Behördenbesuche über einen Verweis
des MiLoG mit § 6 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auf eine ganze Latte von Prüf-
diensten ausgedehnt. So bekommen etwa auch die Sozialversicherungs- und Steuerbe-
hörden einen amtlichen Tipp, wenn die Mindestlohnprüfung Unregelmäßigkeiten ergibt.
Personaler werden verstärkt kontrolliert
UMSETZUNG UND AHNDUNG