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ORGANISATION
_VERSORGUNGSSYSTEME
personalmagazin 09 / 14
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
diesem Falle sollte sich das Unterneh-
men, aber auch der Manager erstklas-
sige juristische Beratung leisten können.
Der Anspruch auf Sicherheit und Schutz
seiner Privatsphäre scheint berechtigt.
Gestaltungsparameter betrieblicher
Zusatzversicherungen
Grundsätzlich ist man in der Ausgestal-
tung von Vorsorge-Benefits frei, sodass
bedarfsgerechte Pakete geschnürt wer-
den können. Benefit-Bausteine werden
möglichst steuer- und sozialversiche-
rungsfrei, als sogenannte Netto-Benefits
genutzt. Zu beachten sind steuerliche
Effekte (unter anderem Betriebsausga-
beneffekte, geldwerte Vorteile, indivi-
duelle oder pauschale Lohnsteuern und
ähnliche) und sozialversicherungsrecht-
liche Auswirkungen.
Bei der Gestaltung des Vertrags sind
Versicherungsrahmenverträge, spe-
zifisch zugeschnittene Angebote oder
bedarfsgerechte Deckungskonzepte mit
dem Versicherer verhandelbar. Welches
Konzept das günstigste und sinnvollste
ist, ist meist abhängig von der Mitar-
beiterzahl, der Branche, der Tätigkeit,
der (inter-)nationalen Ausrichtung und
Ähnlichem. Als Finanzierungsformen
kommen sowohl die Finanzierung durch
den Arbeitgeber wie auch die alleinige
Übernahme der Beiträge durch den
Arbeitnehmer oder auch eine Misch-
finanzierung, bei der der Arbeitgeber
Zuschüsse zur Finanzierung des Arbeit-
nehmers leistet, infrage.
Praxis: Absicherung einer Schlüssel-
person (Key-Person-Absicherung)
Im Falle einer Key-Person-Absicherung
versichert der Arbeitgeber den Unfall,
die schwere Krankheit und den Todesfall
einer oder mehrerer Schlüsselpersonen
(Key Person), zum Beispiel Geschäfts-
führer. Es wird zuvor vereinbart, ob die
Leistung aus dem Versicherungsvertrag
dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitge-
ber zustehen soll. Soll die Leistung dem
Arbeitnehmer zustehen, ist sie auch
durch ihn beziehungsweise seine An-
Situation vor einer Gehaltsumwandlung zur Berufsunfähgkeitsversicherung (BU)
Bruttoeinkommen
2.500,00 Euro
Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer
376,98 Euro
Sozialversicherung
504,38 Euro
Nettoeinkommen
1.618,64 Euro
Situation nach einer BU-Gehaltsumwandlung von 55,00 Euro im Monat
Bruttoeinkommen
2.500,00 Euro
Entgeltumwandlung
55,00 Euro
Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer
361,24 Euro
Sozialversicherung
493,28 Euro
Nettoeinkommen
1.590,48 Euro
Aufwand netto:
„Förderquote“ 48,8 Prozent
28,16 Euro
BEISPIELRECHNUNG
QUELLE: ROLAND KUHNERT & KOLLEGEN GMBH & CO. KG, 2014
Das Berechnungsbeispiel zeigt, wie mit einer Nettogehaltseinbuße von 28,16 Euro
monatlich 55 Euro über eine Entgeltumwandlung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
beigetragen werden können. Dabei gelten folgende Grundannahmen: Arbeitnehmer,
Steuerklasse I/0, Monatsbeitrag 55 Euro, Einkommen 2.500 Euro, Eintrittsalter 30 Jahre,
Berufsgruppe A, Endalter 63 Jahre, Berufsunfähigkeitsrente 1.500 Euro monatlich.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit wird die Leistung versteuert und verbeitragt, jedoch
mit weit geringeren Sätzen als die Ersparnisse in der Beitragsphase.
Fünf Schritte müssen gegangen werden auf dem Weg zur Einführung und Umsetzung
eines betrieblichen Vorsorgekonzepts als Vorsorge-Benefit.
• Schritt eins:
Einrichten eines Benefit-Audits
Ausgangssituation klären, Meinungsbildung ermöglichen, Zielsetzung klären, gegebe-
nenfalls Unterstützung durch externen Dienstleister einholen, der Fachkenntnisse in al-
len versicherungsrelevanten, steuerlichen, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen
Fragestellungen besitzt, eine bewährte Vorgehensweise und objektive Validierung
vornimmt und maximalen Beratungsinput liefert
• Schritt zwei:
Erstellung der Konzeption
beinhaltet Produktresearch, Vertragsgestaltung, Formularwesen, Prozessmanagement
• Schritt drei:
Kommunikation
Weitergabe an interne Schnittstellen, Aufsetzen eines innerbetrieblichen Marketings
unter anderem über Benefit- oder Vorsorge-Portale, externe Kommunikation zum
Beispiel durch Benefitbewertung über das Arbeitgeberbewertungsportal Kununu
• Schritt vier:
Implementierung und Projekt-Durchführung
• Schritt fünf:
Nachhalten und gegebenenfalls nachjustieren
durch Verwaltung, Betreuung, Kontrolle und Einholen von Mitarbeiter-Feedback
Vorgehensweise zur Implementierung
LEITFADEN