Seite 16 - personalmagazin_2014_09

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TITEL
_AUSBILDUNG
personalmagazin 09 / 14
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
hinderungen als überwiegend positiv
bewertet (47,1 Prozent), während nicht
einmal jedes zehnte Unternehmen bei
der Ausbildung von Jugendlichen mit
Behinderungen überwiegend negative
Erfahrungen gemacht hat (8,5 Prozent).
Die offen gestellte Frage nach kon-
kreten positiven Erfahrungen in der
Ausbildung haben rund 63 Prozent der
243 Betriebe, die Jugendliche mit Behin-
derungen ausbilden, beantwortet. Am
häufigsten wurde dabei mit 34,2 Prozent
genannt, dass diese Jugendlichen „moti-
vierter“ seien (siehe Grafik auf Seite 14).
Im Rahmen der Untersuchung wurden
die Betriebe auch zu konkreten Schwierig-
keiten befragt, die sie in der Ausbildung
von Jugendlichen mit Behinderungen
festgestellt haben. Diese ebenfalls offen
gestellte Frage wurde von etwas mehr als
der Hälfte der 243 befragten Unterneh-
men beantwortet. Mit 40,3 Prozent der
Nennungen überwiegt hier der „erhöhte
Zeit- und Betreuungsaufwand“.
Kostenunterstützung selten genutzt
Um diese und weitere Aufwendungen
kompensieren zu können, stehen den
Unternehmen, die in Deutschland Ju-
gendliche mit Behinderungen ausbilden
wollen, eine ganze Reihe von Unter-
stützungsmöglichkeiten zur Verfügung
(siehe Kasten rechts). In diesem Zu-
sammenhang ging die Studie der Frage
nach, inwiefern diese Leistungen den
Arbeitgebern bekannt sind und in wel-
chem Umfang sie genutzt werden.
Wie die Grafik auf Seite 14 zeigt, sind
die Ergebnisse ernüchternd: Angebote
wie Zuschüsse zur Ausbildungsver-
gütung oder Kostenübernahme für die
notwendige Umgestaltung eines Ausbil-
dungsplatzes sind jeweils weniger als
der Hälfte der Betriebe, die Jugendliche
mit Behinderung ausbilden, bekannt
und werden noch seltener in Anspruch
genommen. Nur 23,5 Prozent der Be-
triebe nutzen externe Unterstützung.
Ein Grund für die geringe Inanspruch-
nahme ist möglicherweise auch ein un-
klares Verständnis von Behinderung
auf Seiten der Betriebe. Die befragten
Betriebe zeigten sich unsicher darüber,
welche ihrer Auszubildenden als „be-
hindert“ zu bezeichnen sind, insbeson-
dere dann, wenn es sich zum Beispiel
um Lernbehinderungen handelt. Offen
nach den Behinderungsarten ihrer Aus-
zubildenden befragt, wurde im Antwort-
verhalten deutlich, dass die meisten
Betriebe vor allem an körperliche Beein-
trächtigungen denken.
Gleichzeitig erklären mehr als die
Hälfte der Betriebe, die bereits Jugend-
liche mit Behinderung ausbilden (52,1
Prozent), und rund ein Drittel der üb-
rigen Betriebe (36,8 Prozent), sie wür-
den mehr dieser Jugendlichen ausbilden,
wenn sie mehr staatliche Unterstützung
bekämen. Hier zeigt sich ein konkreter
Handlungsbedarf für den Staat, der da-
für Sorge tragen muss, dass die Unter-
stützung wirklich dort ankommt, wo sie
Leistungen
Zuständige Stellen
Zuschüsse zur monatlichen Ausbildungsvergütung
Die Förderhöhe beträgt bei behinderten Menschen bis zu 60 Prozent und
bei schwerbehinderten Menschen bis zu 80 Prozent.
Voraussetzung:
• Die Aus- oder Weiterbildung ist sonst nicht zu erreichen.
Arbeitsagentur,
SGB II-Träger,
Rehaträger
Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders be-
troffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
Voraussetzung:
• Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten stellen einen besonders
betroffenen schwerbehinderten Menschen zur Berufsausbildung ein,
der das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Integrationsamt
Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinder-
ter Jugendlicher und junger Erwachsener
Die Kosten sind von den Leistungen der Agentur für Arbeit abzugren-
zen, die sich auf Zuschüsse zu den Personalkosten des Auszubildenden
beschränken.
Voraussetzungen:
• Arbeitgeber stellen einen behinderten Menschen ein, der für die Zeit
der Berufsausbildung den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
ist. Dabei bleibt unberücksichtigt, ob der Arbeitgeber die Beschäfti-
gungspflicht erfüllt oder nicht.
• Die Behinderung muss durch eine Stellungnahme der Agentur für
Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben nachgewiesen werden.
Integrationsamt
Finanzielle Förderung zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungs-
plätze für schwerbehinderte Menschen
Voraussetzungen:
• Es werden schwerbehinderte Menschen ohne gesetzliche Verpflichtung
oder über die Pflichtquote hinaus eingestellt.
• Es werden besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bezie-
hungsweise schwerbehinderte Menschen nach einer Arbeitslosigkeit
von mehr als zwölf Monaten eingestellt.
• Die Arbeitsbedingungen werden verbessert oder eine sonst drohende
Kündigung eines behinderten Menschen wird abgewendet.
• Der Arbeitgeber muss sich angemessen an den Gesamtkosten beteiligen.
Integrationsamt
Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Rehaträger
Integrationsamt
Ausbildungsbonus für neue betriebliche Ausbildungsplätze, ­die Men-
schen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt werden
Arbeitsagentur
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Es gibt zahlreiche Angebote, die Arbeitgeber bei der Integration von Jugendlichen mit
Behinderung im Unternehmen finanziell unterstützen.