Seite 62 - personalmagazin_2014_02

Basic HTML-Version

62
Recht
_low performer
personalmagazin 02 / 14
D
as Thema „Minderleistung“
beschäftigt Personaler und Ar-
beitsrechtler seit Jahren, wobei
auffällt, dass die Diskussion
um sogenannte „Low Performer“ beson-
ders in konjunkturstarken Zeiten ver-
mehrt auftritt. Auch Statistiker haben
sich mit der Verbreitung dieses Phäno-
Von
Ralf Kittelberger
und
Oliver Hahn
mens schon beschäftigt. So waren laut
dem „Gallup Engagement Index 2011“,
einer repräsentativen Befragung zur
Stärke der emotionalen Bindung deut-
scher Arbeitnehmer an ihre Unterneh-
men, 21 Prozent der Beschäftigten dem
Bereich „Low Performer“ zuzuordnen.
Das Ergebnis macht die Bedeutung die-
ses Themas deutlich, denn es übersteigt
die Angaben der bekannten, pauschalen
70-20-10-Formel, die von 70 Prozent
konstanten Mitarbeitern, 20 Prozent
Top-Leuten und und 10 Prozent „Low
Performern“ ausgeht.
Zwei unterschiedliche Definitionen
Was aber versteht man arbeitsrecht-
lich gesehen unter einem Minderleister
oder – modern ausgedrückt – einem
„Low Performer“? Weder im Gesetz
noch in der Rechtsprechung hat sich
hier eine abschließende Definition he­
rausgebildet. Häufig wird zwischen der
Minderleistung im engeren und weite-
ren Sinne unterschieden. Wenn der Ar-
beitnehmer zwar eine Arbeitsleistung
erbringt, jedoch nicht in der Qualität
und/oder Quantität, wie dies von ihm
erwartet werden kann, ist von Minder-
leistung im engeren Sinne zu sprechen.
Hingegen lässt sich die Minderleis­
tung im weiteren Sinne mehr umschrei-
ben als definieren, denn sie stellt auf
subjektive Elemente im Verhalten des
Arbeitnehmers ab. So zum Beispiel: Der
Arbeitnehmer kommt häufig zu spät,
geht ständig früher, nutzt privat das In-
ternet während der Arbeitszeit, macht
Raucherpausen, ohne abzustempeln,
verweigert die Arbeit, täuscht Arbeits-
unfähigkeit vor, nimmt eigenmächtig
Urlaub, beleidigt Kollegen und/oder
Vorgesetzte, erscheint alkoholisiert zur
Arbeit, lässt gelegentlich (geringwer-
tige) Arbeitsmittel „mitgehen“ et cetera.
Was kann verlangt werden?
Maßgeblich bei einer rechtlichen Be-
trachtung des Begriffs „Low Performer“
ist die Feststellung, was der Mitarbeiter
Minderleistung im Arbeitsrecht
überblick.
Wer über Maßnahmen im Zusammenhang mit sogenannten „Low
Performern“ nachdenkt, sollte arbeitsrechtliche Besonderheiten im Blick haben.
Unzufrieden mit der
Arbeit des Mitarbeiters?
Die arbeitsrechtliche
Frage: Kann oder will er
nicht mehr leisten?
© Rudie / Fotolia.com