Seite 57 - personalmagazin_2014_02

Basic HTML-Version

02 / 14 personalmagazin
57
Zweimal geldwerter Vorteil
W
enn der Arbeitgeber einem Mitarbeiter mehr als nur
einen Pkw auch zur privaten Nutzung überlässt, so
ist der geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug zu be-
rechnen. Dies entschied der BFH in einem jetzt veröffentlichten
Urteil. Ein Anhaltspunkt imGesetz, dass in Fällen, in denen der
Arbeitnehmer arbeitsvertraglich mehr als ein Fahrzeug unent-
geltlich oder verbilligt privat nutzen darf, die Ein-Prozent-Re-
gelung nur für ein Fahrzeug gelten soll, sei nicht erkennnbar.
Es bestehe auch kein Grund, die Vorschrift einsch­ränkend aus-
zulegen. Denn werden dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich
zwei Fahr­zeuge zur privaten Nutzung überlassen, wird ihm ein
doppelter Nutzungsvorteil zuge­wandt.
BFH, Urteil vom 13.6.2013, VI R 17/12
Kammern mit Lohnabzügen
Nachgelesen
Während Begriffe wie Handwerks- oder Anwaltskammer
zum täglichen Sprachgebrauch gehören, dürfte die Bezeich-
nung „Arbeitnehmerkammer“ weitgehend auf Unkenntnis
stoßen. Dabei gibt es diese Institution tatsächlich, wenn
auch nur als exotische Einrichtung in den Bundesländern
Bremen und dem Saarland, in dem von der „Arbeitskam-
mer“ die Rede ist. Die Aufgabe der Kammern, in denen
jeder Arbeitnehmer per Landesgesetz Mitglied ist, besteht
im Wesentlichen in einer Informations- und Beratungsfunk-
tion. Sollten Sie in Bremen oder im Saarland einmal für Ent-
geltabrechnungen verantwortlich werden, müssen Sie sich
an einen zusätzlichen Lohnabzug gewöhnen. Beide Länder
sehen eine zusätzliche Abgabenart von derzeit 0,15 Prozent
vor. Im Saarland wird es dabei noch richtig kompliziert,
denn der Lohnabzug wird hier in Analogie zum Sozialversi-
cherungsabzug vorgenommen.
Mehr Tarifbindung?
S
elten war die Übernahme eines Ministeramts mit
so viel Auftragsvolumen verbunden. Dies zeigt ein
Blick in den Koalitionsvertrag, der in Sachen Ar-
beits- und Sozialrecht jetzt an zahlreichen Stellen umge-
setzt werdenmuss. So verbirgt sich unter der Überschrift
„Wir wollen die Tarifautonomie stärken“ nicht nur der
gesetzliche Mindestlohn, sondern auch das Vorhaben,
mehr Arbeitgeber ohne Zugehörigkeit zu einem Arbeit-
geberverband zu einer Tarifbindung zu zwingen. Hier
wird der Koalitionsvertrag schon sehr detailliert und
gibt vor: „In Zukunft soll es für eine Allgemeinverbind-
lichkeitserklärung nicht mehr erforderlich sein, dass die
tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent
der unter den Gel-
tungsbereich des
Tarifvertrags fallen-
den Arbeitnehmer
beschäftigen.“ Aus-
reichend für eine
derartige Zwangs-
bindung soll viel-
mehr das Vorliegen
eines „besonderen
öffentlichen Interes-
ses“ sein.
Andrea Nahles. Neue
Arbeitsministerin mit
großem Arbeitsauftrag.
© Dominik Butzmann / SPD