Seite 56 - personalmagazin_2014_02

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recht
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NEWS
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
Prozessvergleich verhindert eine
Grundsatzentscheidung
D
er Beruf der Krankenschwes-
ter bleibt arbeitsrechtlich
gesehen eine Besonderheit.
Zumindest dann, wenn er im Rah-
men einer Mitgliedschaft in der so-
genannten „Schwesternschaft“ beim
Deutschen Roten Kreuz ausgeübt
wird. Für derartige Konstellationen
sei das deutsche Arbeitsrecht nicht
zuständig, so jedenfalls die bisherige
überwiegende Meinung. Sie sieht für
die Tätigkeit der Rotkreuzschwestern
keine arbeitsvertragliche Grundlage,
sondern eine Erfüllung der gemein-
nützigen Verpflichtung, die sich aus
Vereinsrecht ergibt. Wie die aktuelle
Meinung des Bundesarbeitsgerichts
dazu ist, das sollte die Fachwelt ei-
gentlich noch am Jahresende 2013 er-
fahren, denn für diesen Tag stand ein
entsprechender Fall zur Entscheidung
an (vergleiche dazu Personalmagazin,
Ausgabe 12/2013, Seite 56). Vor allem
zahlreiche Krankenhausleitungen,
die nicht selten mit dem DRK soge-
nannte „Personalgestellungsverträge“
abgeschlossen haben, warteten daher
gespannt auf das Ergebnis des Verfah-
rens. Das Warten war jedoch vergeb-
lich, denn am Tag der vorgesehenen
Urteilsverkündung war in einer Pres-
semitteilung des BAG zu lesen: „Der
Termin wurde aufgehoben. Die Partei-
en haben sich verglichen.“
Nach Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung
können unter bestimmten Voraussetzungen noch Korrekturen
angemeldet werden. Dies ergibt sich aus einem BMF-Schreiben vom 7. November 2013, IV C 5 - S 2378/0-07.
Zuschüsse für private Kranken- oder Pflegezusatzversicherungen
können nicht mehr über den Weg der
44-Euro-Freigrenze steuerfrei abgerechnet werden (BMF, Schreiben vom 10.10.2013, IV C 5 - S 2334/13/10001).
Die Schaffung einer ausgewogenen Altersstruktur
durch Bildung von Altersgruppen im Rahmen eines Insolvenz-
verfahrens verletzt das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nicht. Das entschied das Bundesarbeitsgericht im Dezember
(BAG, Urteil vom 19.12.2013, 6 AZR 790/12).
Überstunden, die ein Mitarbeiter exakt angeben kann,
müssen vom Arbeitgeber vergütet oder in Form von Freizeit
ausgeglichen werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az. 3 Sa 57/12).
News des Monats
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n t e rg r ünde +++ t äg l i c h un t e r
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Praktikanten:
EU will Standards
P
raktikanten sollen bei ihrer
Einstellung künftig besser über
ihre vorgesehenen Arbeitsbe-
dingungen informiert werden. Dies
jedenfalls fordert EU-Arbeitskom-
missar Laszlo Andor und schlägt
dazu einen EU-weiten Katalog von
zwingenden Qualitätsstandards vor.
Insbesondere sollen Praktikanten
künftig besser über ihre Bezahlung,
die Arbeitszeiten und die Möglich-
keit einer späteren Anstellung infor-
miert werden. Andor sieht in diesen
Maßnahmen eine Schützenhilfe im
Kampf gegen die hohe Jugendar-
beitslosigkeit und mahnt: „Prakti-
ka sind so zu verbessern, dass sie
jungen Menschen ein wertvolles
Sprungbrett in die Arbeitswelt geben
können.“ Betroffen sollen aber nur
die bisher ungeregelten Praktikan-
tenverhältnisse sein. Praktika, die
Teil eines (dualen) Studiums oder
einer sonstigen Berufsausbildung
sind, sind von den geplanten Stan-
dards nicht betroffen.
Die Tätigkeit als „Rotkreuzschwester“ ist arbeitsrechtlich eine Besonderheit.
© VdS / Michael Handelmann