Seite 50 - personalmagazin_2014_02

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Organisation
_Entgelt
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M
an werde Mehrausgaben im
Bereich der Rentenversiche-
rung haben. Mit dieser An-
nahme begründet die Große
Koalition ihren Schnellschuss zum Ein-
frieren des Rentenversicherungsbei-
trags (vergleiche dazu den Beitrag auf
den Seiten 48-49). ImWesentlichen geht
es dabei um die folgenden Maßnahmen
aus dem Koalitionsvertrag:
Mütterrenten als fiktive Beitrags­zeiten
Der Begriff der „Mütterrente“ ist irre-
führend, denn es handelt sich hier nicht
um eine eigenständige Rentenform, son-
Von
Thomas Muschiol
(Red.)
dern um eine Regelung, nach der Mütter
oder Väter die Zeiten einer Kindererzie-
hung als fiktive Beschäftigungszeiten
angerechnet bekommen. Das ist auch
schon heute der Fall. Für ein Erzie-
hungsjahr wird ein sogenannter Ent-
geltpunkt angerechnet. Unterschieden
wird dabei jedoch bei der Frage, wie
viele Erziehungsjahre angerechnet
werden. Hier differenziert das Gesetz
bisher zwischen Kindern, die vor be-
ziehungsweise nach 1992 geboren sind.
Für letztere werden den Müttern oder
Vätern drei Erziehungsjahre, mithin
drei Entgeltpunkte, gutgeschrieben, die
Mütter oder Väter der älteren Jahrgän-
ge müssen sich dagegen mit einem Er-
ziehungsjahr und einem Entgeltpunkt
begnügen. Der Unterschied macht im
Rentenfall nach der derzeit aktuellen
Rentenformel circa 60 Euro an Minder-
leistung aus. Diese Ungleichbehandlung
soll jetzt beseitigt werden. Die große Ko-
alition ist sich über die „Mütterrente“ in
der Sache zwar einig. Heftig gestritten
wird aber weiterhin über die Frage, ob
und gegebenfalls in welchem Umfang
die Finanzierung der benötigten Mittel
von rund 6,5 Milliarden Euro pro Jahr
über Rentenversicherungsbeiträge er-
folgen darf, oder ob dazu Steuergeld in
die Hand genommen werden muss.
63er-Lösung als echte Rentenform
Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann,
der hat auch schon nach bisherigem
Recht die Möglichkeit, der Regelalters-
grenze mit 67 Jahren aus dem Weg zu
gehen, denn er kann sich als „beson-
ders langjährig Versicherter“ schon mit
dem 65. Lebensjahr ohne Abschläge aus
dem Arbeitsleben verabschieden. Die-
ser Zeitpunkt soll nicht nur auf das 63.
Lebensjahr sinken, sondern eine echte
zusätzliche Renten­art werden, was sich
insbesondere in unbegrenzten Hinzu-
verdienstmöglichkeiten niederschlägt.
Die Große Koalition ist sich auch hier
im Grundsatz einig. Gestritten wird da-
gegen heftig über die Frage der Einbe-
ziehung von Zeiten der Arbeitslosigkeit
für die erforderlichen Anwartschafts-
jahre. Während die SPD-Fraktion davon
ausgeht, dass sämtliche Zeiten einer Ar-
beitslosigkeit einbezogen werden, möch-
te die CDU/CSU dies auf maximal fünf
Jahre begrenzen.
Neue Renten – nicht ohne Streit
Ausblick.
Die Große Koalition plant, das Rentensystem zu verändern. Welche
Maßnahmen auf Unternehmen zukommen und worüber noch gestritten wird.
Nach 45 Jahren Berufstätigkeit gibt‘s Rente ohne Abzug – künftig wohl auch schon ab 63.