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Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
* Die Tabelle enthält eine Auswahl wichtiger Rechengrößen und Werte in der Sozialver-
sicherung für das Jahr 2014 im Vergleich zum vergangenen Jahr.
die gesetzliche Rentenversicherung
einmalig für das Jahr 2003 stärker an-
gehoben hat. Seitdem gilt weiterhin die
beschriebene
Anhebungsautomatik,
natürlich auf der in 2003 geschaffenen
erhöhten Basis. Die Wiederholung einer
solchen außerordentlichen Erhöhung
auf ein noch höheres Niveau war zwar
durchaus Wahlkampfthema, wurde aber
nicht mehr in den Koalitionsvertrag auf-
genommen. Fiskalisch gesehen bestand
dazu auch keine Veranlassung, denn im
Bereich der Bemessungsgrenzen führt
schon die „Normalmethode“ zu kräfti-
gen Beitragseinnahmen, da sich hier
das „Boom-Jahr“ 2012 auswirkt.
RV-Beitragssatz: Automatik würde
zu Mindereinnahmen führen
Auch die jährliche Festlegung der RV-
Beitragssätze unterliegt einer automati-
schen Anpassungsmethode. Grundlage
ist hier die Frage, ob die Rentenversiche-
rungsträger ihrer Pflicht zum Vorhalten
einer gesetzlich definierten Nachhaltig-
keitsrücklage nachkommen konnten.
Mit anderen Worten: Ist zu wenig in der
Rücklagenkasse, muss der Beitragssatz
angehoben, ist mehr in der Rücklagen-
kasse, als gesetzlich gefordert wird,
muss der Beitragssatz gesenkt wer-
den. Da derzeit die Rücklagenkassen
überquellen, wäre die Absenkung der
RV-Beiträge von 18,9 auf 18,3 Prozent-
punkte nach der Gesetzesautomatik
zwingend durchzuführen gewesen.
An dieser Stelle setzt aber das „System­
änderungsgesetz“ an und friert den Bei-
tragssatz ein. Inkrafttreten konnte das
Gesetz aber nicht mehr rechtzeitig zum
Jahresbeginn. Zu der inhaltlichen Kritik
am Gesetzesentwurf – der von erhöhten
Rentenausgaben ausgeht, die noch gar
nicht Gegenstand parlamentarischer
Auseinandersetzung waren – gesellen
sich also noch formaljuristische Aspekte
über die Zulässigkeit rückwirkender Ge-
setzesänderungen hinzu. Das Jahr 2014
scheint demnach nicht nur politisch,
sondern auch juristisch ein spannendes
Jahr zu werden.
Die Veränderungen bei den sozialversicherungsrechtlichen
Rechengrößen oder Werten für das Kalenderjahr 2014*
2013
2014
Grenzwerte in Euro
Bezugsgröße West jährlich
32.340
33.180
Bezugsgröße Ost jährlich (in der KV gilt in den neuen Bundes­
ländern die Bezugsgröße West)
27.300
28.140
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und
Pflegeversicherung, monatlich
3.937,50
4.050
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West, monatlich
5.800
5.950
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung Ost, monatlich
4.900
5.000
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung
West, monatlich
7.100
7.300
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung
Ost, monatlich
6.050
6.150
Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung West,
monatlich
5.800
5.950
Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung Ost,
monatlich
4.900
5.000
Jahresarbeitsentgeltgrenze (= Pflichtversicherungsgrenze)
für die gesetzliche Krankenversicherung, jährlich
52.200
53.550
Mindestarbeitsentgelte für behinderte Menschen in der Kranken-
und Pflegeversicherung, monatlich
539
553
Mindestarbeitsentgelte für behinderte Menschen in der Renten-
versicherung West, monatlich
2.156
2.212
Mindestarbeitsentgelte für behinderte Menschen in der Renten-
versicherung Ost, monatlich
1.820
1.876
Mindestarbeitsentgelte für Auszubildende und Praktikanten in
der Renten- und Arbeitslosenversicherung West
26,95
27,65
Mindestarbeitsentgelte für Auszubildende und Praktikanten in
der Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost
22,75
23,45
Mindestbemessungsgrundlage in der Rentenversicherung für
geringfügig Beschäftigte
175
175
Mindestbeitrag in der Rentenversicherung für geringfügig
Beschäftigte
33,08
33,08
Beitragssätze in Prozent
Krankenversicherung
15,5
15,5
Krankenversicherung, ermäßigt
14,9
14,9
Rentenversicherung
18,9
18,9
Knappschaftliche Rentenversicherung
25,10
25,10
Pflegeversicherung mit Kindern
2,05
2,05
Pflegeversicherung ohne Kinder
2,30
2,30
Arbeitslosenversicherung
3,0
3,0
Umlage U1 und U2
Individuelle Werte je nach Kasse
Insolvenzgeldumlage
0,15
0,15
Quelle: haufe
Praxisbeispiel
sv-RechengröSSen